Trier-Pfalzel: SGD Nord erlässt Anordnung gegenüber Eu-Rec GmbH

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TRIER/KOBLENZ. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord hatte im Dezember 2014 gegenüber der im Trierer Hafen ansässigen Firma Eu-Rec eine Anordnung aufgegeben, Geruchsemissionen feststellen zu lassen. Die Ergebnisse zeigten, dass die Geruchsstoffkonzentration in der Abluft, also die Stärke des Geruchs unmittelbar am Kamin, mit 2.000 Geruchseinheiten (GE) pro Kubikmeter deutlich über dem bei vergleichbaren Anlagen zulässigen Grenzwert von 500 GE lag.



Aktuell hat die SGD Nord gegenüber der Eu-Rec GmbH eine immissionsschutzrechtliche Anordnung erlassen. Diese verlangt, dass eine Abluftreinigungsanlage installiert wird, die dem Stand der Technik entspricht. Diese soll sicherstellen, dass die Geruchsstoffkonzentration in der Abluft der Anlage den Wert von 500 GE pro Kubikmeter nicht überschreitet.

Die SGD Nord begrüßt, dass das Unternehmen sich grundsätzlich dazu bereit erklärt hat, die Anlage entsprechend nachzurüsten und auch bereits ein Ingenieurbüro mit den notwendigen Planungen beauftragt hat. Wie angeordnet sollen alle Maschinen in der Halle abgesaugt werden. Die Luft wird dann über einen Filter geführt der Kunststoffpartikel zurückhält. Danach soll die Abluft in einem Biofilter von den enthaltenen Gerüchen gereinigt werden. Der Kamin, über den bisher die Abluft abgeleitet wurde, wird dann nicht mehr genutzt. Spätestens sechs Wochen nach Eingang der Anordnung muss die Eu-Rec GmbH der SGD Nord die geplanten Änderungen an der Anlage mit einer Änderungsanzeige zur Prüfung vorlegen. Nach dieser etwa einmonatigen Prüfung wird entschieden, ob die Änderungen direkt umgesetzt werden dürfen, oder ob es eines weiteren Genehmigungsverfahrens bedarf. Sobald die Änderungen behördlich freigegeben sind, hat das Unternehmen zwei Monate Zeit den Umbau der Anlage abzuschließen. Der Erfolg der Maßnahmen soll später durch eine weitere Messung nachgewiesen werden.

Da die Nachrüstung der Anlage auch bei aktiver Mitarbeit aller Beteiligten noch einige Zeit benötigt, wurden auch vorsorglich Anordnungen getroffen, die die Pfalzeler Bürger vor belästigenden Gerüchen schützen. Innerhalb der nächsten Tage wird das Unternehmen freiwillig ein Geruchsvernichtungssystem in den Abluftstrom der Anlage integrieren. So soll eine wirksame Verminderung der Geruchsemissionen erreicht werden, Die Wirksamkeit dieses Systems wird spätestens zwei Wochen nach Inbetriebnahme durch die Messung eines Sachverständigen nachzuweisen sein. Sollte diese Variante nicht erfolgversprechend sein, ist die Verarbeitung von Folien aus der Sammlung des „gelben Sacks“ bis zum Abschluss der Nachrüstungsarbeiten verboten.

Gegen den Bescheid der SGD Nord steht der Eu-Rec GmbH der Rechtsweg offen.

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1 Kommentar

  1. Der Gestank, den diese Firma verursacht ist ekelerregend und widerlich. Das geht heute schon wieder den ganzen Tag so. Selbst die Vögel halten sich die Flügel vor die Nase und haben das zwitschern eingestellt. Es wird Zeit, daß endlich etwas passiert. Wie lange müssen die Leute in Pfalzel noch die Fenster geschlossen halten und den Aufenthalt im Freien vermeiden ?

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