Raubmord in Mehren: Anklage gegen vier Tatverdächtige

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TRIER. Wie der Leitende Oberstaatsanwalt Peter Fritzen mitteilt, hat die Staatsanwaltschaft Trier gegen vier Männer im Alter zwischen 28 und 45 Jahren Anklage wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen Raubes mit Todesfolge erhoben.

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen hält die Staatswanwaltschaft die Angeschuldigten für hinreichend verdächtig, an der Begehung der Tat auf dem Gelände eines Paketdienstleisters im Industriegebiet von Mehren am 23.12.2005 beteiligt gewesen zu sein, bei der der damals 54-jährige Geschäftsführer der Firma zu Tode kam. Auf der Grundlage der durchgeführten Ermittlungen hält die Staatsanwaltschaft folgenden Sachverhalt für hinreichend wahrscheinlich:


In den späten Abendstunden des 23.12.2005 suchten die Angeschuldigten das nahe der Autobahn A1 gelegene Betriebsgelände eines Speditionsunternehmens in Mehren auf, um dort Geld und Wertsachen zu erbeuten. Aufgrund von Kenntnissen über die mutmaßlichen Geschäftsabläufe gingen die Angeschuldigten davon aus, an diesem Abend wegen des Weihnachtsgeschäftes einen besonders hohen Geldbetrag erbeuten zu können, und kamen überein, zu diesem Zweck gewaltsam gegen den Geschäftsführer vorzugehen.

Dieser befand sich zu der späten Uhrzeit als letzter Mitarbeiter alleine auf dem Betriebsgelände. Nachdem die Angeschuldigten im Bereich der Zugangstür zu der auf dem Gelände befindlichen Halle auf den Geschäftsführer getroffen waren, wurde dieser von einem oder mehreren der Angeschuldigten niedergeschlagen. Der Geschädigte erhielt aus dem Kreis der Angeschuldigten mehrere Schläge mit mindestens einem – bislang unbekannten – Tatwerkzeug gegen Kopf und Oberkörper. Hierdurch erlitt er so schwere Verletzungen, dass er im weiteren Verlauf verstarb. Die Angeschuldigten nahmen den Schlüsselbund des Opfers an sich und entwendeten aus dem Tresor der Firma mehrere tausend Euro Bargeld.

Nach der Tat gingen die Ermittler zunächst einer Vielzahl von Spuren nach, ohne die Tat aufklären zu können. Im Rahmen weiterer Ermittlungen der Kriminalpolizei Trier und der Staatsanwaltschaft Trier wurde ein Bericht über den Fall am 16.04.2014 in der ZDF- Sendung „Aktenzeichen XY…ungelöst“ ausgestrahlt. Aufgrund eines Zuschauerhinweises konnte in der Folge einer der Angeschuldigten ermittelt werden. Es handelt sich um einen 30-jährigen Mann aus dem Kreis Cochem/Zell, der bereits in der Vergangenheit durch Einbruchsdiebstähle in ähnliche Objekte auffällig geworden war. Dieser soll sich nach den Aussagen von Zeugen im Jahr nach der Tat sowie einige Jahre später mehrfach selbst der Tat bezichtigt und hierbei eine weitere Person, einen heute 45-Jährigen, der damals ebenfalls dort lebte, als Mittäter benannt haben. Auch dieser Angeschuldigte war in der Vergangenheit bereits mit ähnlichen Einbruchsdiebstählen in Erscheinung getreten. Beide Angeschuldigten sind im Dezember 2014 festgenommen worden und befinden sich seither aufgrund Haftbefehls des Amtsgerichts Trier wegen Verdachts des gemeinschaftlichen Raubes mit Todesfolge in Untersuchungshaft.

Im Rahmen der weiteren Ermittlungen konnte Anfang 2015 eine Person aus dem damaligen persönlichen Umfeld des 45jährigen Angeschuldigten ermittelt werden, nach deren Angaben sich dieser kurz nach der Tat ihr gegenüber offenbart und dabei zwei weitere Mittäter benannt habe.

Bei diesen handelt sich um einen 38-Jährigen und dessen 28-jährigen Schwager aus dem Vulkaneifel-Kreis. Beide waren nach den bisherigen Erkenntnissen seinerzeit ebenfalls Teil einer Gruppierung um den angeschuldigten 45-Jährigen, die Einbrüche in ähnliche Firmenobjekte verübte. Sie sind Anfang Februar 2015 festgenommen worden und befinden sich seither ebenfalls wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen Raubes mit Todesfolge in Untersuchungshaft.

Alle Angeschuldigten bestreiten die Tatvorwürfe. Einer der Angeschuldigten hat sich allerdings eingelassen, die Tat sei von dem 45-jährigen Mitangeschuldigten geplant worden, der ihn zu einer Teilnahme habe anstiften wollen. Dies habe er jedoch abgelehnt.

Die Anklage ist zur Großen Jugendkammer des Landgerichts Trier erhoben worden. Diese ist zuständig, weil der jüngste Angeschuldigte zum Tatzeitpunkt noch Heranwachsender war. Über die Eröffnung des Hauptverfahrens ist bisher nicht entschieden. Ein Termin für die Hauptverhandlung steht daher noch nicht fest.

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