MAINZ. In Rheinland-Pfalz sind derzeit 5106 Haftbefehle nicht vollstreckt. Bei 101 dieser offenen Haftbefehle handele es sich um Kapitaldelikte wie Mord, Totschlag, Raub oder Geiselnahme, teilte das Landeskriminalamt (LKA) Rheinland-Pfalz auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in Mainz mit. Insgesamt 936 aller nicht vollstreckten Haftbefehle seien Untersuchungshaftbefehle.
Bei 3595 der 5106 offenen Haftbefehle handele es sich um Vollstreckungshaftbefehle, die nach einem Straf- oder Bußgeldverfahren erlassen worden seien: Zum Beispiel 20 Euro für Falschparken oder 1500 Euro wegen einer Betrugsstraftat. In diesen Fällen könne die Vollstreckung – also die Verhaftung – abgewendet werden, wenn der Beschuldigte die Geldstrafe oder das Bußgeld bezahle, hieß es.
Die Zahl der offenen Haftbefehle sei ständigen Schwankungen ausgesetzt. Täglich würden von Polizeibehörden in Rheinland-Pfalz mehrere Haftbefehle vollstreckt und damit erledigt. Allerdings kämmen auch täglich neue Haftbefehle hinzu, teilte das LKA mit.