Trotz Besitzes von 100.000 Kinderpornos! Eifeler muss nicht in den Knast!

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Symbolbild "Kind weint"

BITBURG. Das Amtsgericht Bitburg hat am heutigen Donnerstag ein Urteil gegen einen 56-Jährigen Mann verkündet. Wegen des Besitzes von über 100.000 Kinderpornos wurde der Familienvater zu einer Strafe von einem Jahr und 6 Monate verurteilt – Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt!

Über 100.000 Bilder und Videos mit kinderpornographischem Inhalt (darunter auch „harmlose“ Fotos) stellten die Beamten auf den Festplatten und Computern des Familienvaters aus der Verbandsgemeinde Bitburger Land sicher. Zugunsten des Angeklagten rechnete die Staatswanwaltschaft allerdings „nur“ mit 30.000 Fotos – Die Menge ist für das Strafmaß entscheidend.

Aufgrund eines sicheren Therapieplatzes bei der Psychotherapeutischen Ambulanz der Trierer Justiz, konnte die Strafe auf Bewährung ausgesetzt werden. Eine Entschuldigung vor Gericht ließ der Mann allerdings vermissen.

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2 Kommentare

  1. Das kann nur eine männlich dominierte Gesetzgebung ausbrüten, sexuell motivierte Taten zu messen und zu wiegen. 5 x missbraucht ist nicht so schlimm wie 100 x.
    30 000 Kinderpornografische Fotos und Videos führen zu geringerer Bestrafung als 100 000.
    Mit dem Tode bedroht werden führt zu Bemerkungen der Polizei: DA KÖNNEN WIR NICHTS MACHEN, ERST WENN WAS PASSIERT IST.

  2. Wenn ein TV volltrunken eine Straftat begeht, kommt er mit einer Verurteilung besser weg, als wenn er die Straftat nüchtern begangen hat !!!
    (zurechnungsfähig oder nicht zurechnungsfähig)

    GENERELLES VERBOT FÜR ALKOHOL, DROGEN UND WAFFEN !!!

    Guido E. (FA)

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