TRIER. Die 1. Große Strafkammer des Landgerichts in Trier hat am Freitag ein Urteil gegen zwei Drogendealer verkündet.
Ein Angeklagter wurde wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in drei Fällen, sowie wegen gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt.
Der andere Angeklagte wurde wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in drei Fällen, davon in zwei Fällen in Tateinheit mit unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, sowie wegen gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten verurteilt.
Dem ersten Angeklagte wurde vorgeworfen, im Zeitraum von Ende April bis zu seiner Festnahme am 12.5.2016 bei vier Gelegenheiten Betäubungsmittel in nicht geringer Menge (Marihuana von guter Qualität im Gesamtumfang von 1,3 kg) zum gewinnbringenden Weiterverkauf von dem zweiten Angeklagten erworben zu haben.
Dieser soll wiederum die Drogen dabei teilweise ins Bundesgebiet eingeschmuggelt haben (Fall 2: aus Frankreich; Fall 4 aus Luxemburg).
Die zwei Angeklagten befanden sich seit dem 12.5.2016 ununterbrochen in Untersuchungshaft. Das Verfahren gegen den Angeklagten C wurde abgetrennt.