TRIER/OSANN-MONZEL. Im März 2014 hatte das Landgericht Trier einen 59-jährigen Polen aus Osann-Monzel zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Angeklagt war der Mann wegen versuchten Totschlags, gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung.
Dem Angeklagten war eine Eifersuchtstat vorgeworfen worden. Er soll sich im Juni 2013 mit Gewalt Zutritt zur Wohnung seine geschiedenen Ehefrau verschafft und damit gedroht haben, seine Ex-Frau, die gemeinsamen Kinder, deren neuen Lebensgefährten umzubringen. Nachdem er sich gewaltsam Zutritt zur Wohnung verschafft hatte, soll er auch mit einem Gas-Trommelrevolver auf den neuen Lebensgefährten seiner ehemaligen Frau geschossen haben.
Gegen dieses Urteil war der Angeklagte vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Revision gegangen, der am 14. November 2014 stattgegeben wurde. Im Verlauf der damaligen Hauptverhandlung hatte der Anwalt des Angeklagten mehrfach Anträge auf zusätzliche Zeugenbefragungen gestellt, mit denen sein Mandant entlastet werden sollte. Diese Anträge wurden von der damaligen Vorsitzenden Richterin Petra Schmitz abgewiesen.
Bei der Zulassung der Revision hatte der BGH festgestellt, dass das Urteil aufzuheben und der Fall vor einer anderen Strafkammer des Landgerichts neu verhandelt werden muss. Dieser Anweisung kam nun die zweite Schwurgerichtskammer unter Vorsitz von Armin Hardt nach. Am Ende stand ein revidiertes Urteil, das den Angeklagten nur noch für fünf Jahre hinter Gitter schickt.
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