TRIER. Vergewaltigung in einer Ehe oder einer festen Beziehung ist ein schwieriges Thema, weil sie meist nur schwer nachzuweisen ist. Zu vier Jahren Haft hat das Landgericht Trier einen 51-jährigen Mann aus Trier verurteilt, weil die 3. Große Strafkammer es als erwiesen ansah, seine Ehefrau zweimal vergewaltigt zu haben.
Mit einer täuschend echt aussehenden Schusswaffe hatte der Angeklagte im Jahr 2008 seine damalige Ehefrau zweimal dazu gezwungen, ungeschützten Geschlechtsverkehr mit ihm zu haben. Dies sagte die Anklageschrift vom Oktober 2014 aus und dies sah die Große Strafkammer nach der Verhandlung auch als belegt an.
Das Gericht warf dem Angeklagten vor, dass es für ihn deutlich erkennbar gewesen ist, dass seine Frau dem Geschlechtsverkehr nur unter dem Eindruck der Waffe, die er demonstrativ auf dem Nachttisch platzierte, zugestimmt hatte.
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