TRIER/EISENBERG. Bei starken Kopfschmerzen, Halsweh oder Übelkeit ist schnelle Hilfe gefragt. Doch was tun, wenn das Verfallsdatum der Arzneimittel überschritten ist? „Abgelaufene Medikamente sollten Sie nicht mehr einnehmen, sondern entsorgen“, empfiehlt Kerstin Blasius, Apothekerin bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse.
Auf jeder Medikamentenpackung muss ein Verfallsdatum angeben, wie lange das Arzneimittel verwendet werden darf. „Dieses Datum ist nicht bloß eine Empfehlung, sondern Teil der Zulassung des Arzneimittels“, erläutert die AOK-Expertin. „Patienten sollten das Datum daher ernst nehmen.“
Verfallsdatum beachten
Aus haftungsrechtlichen Gründen ist die Einhaltung der zulassungsgemäßen Anwendung des Arzneimittels sehr wichtig; hierzu zählt auch die Beachtung des auf dem Arzneimittel angegebenen Verfallsdatums. Sofern im Beipackzettel eines Arzneimittels nicht steht, wie es entsorgt werden soll, gilt Folgendes: Patienten können abgelaufene und nicht mehr benötigte Arzneimittel mit dem Restmüll entsorgen. „Das ist nicht nur der einfachste und bequemste Weg, diese loszuwerden, sondern auch umweltverträglich“, sagt Blasius. In Deutschland wird der Hausmüll verbrannt. Dabei werden Wirkstoffe so zerstört, dass sie der Umwelt nicht schaden.
Wer sich unsicher ist, kann alte Arzneimittel meist auch bei einer Schadstoffsammelstelle abgeben – Auskünfte dazu erteilt die Gemeinde – oder in einer Apotheke nachfragen, ob sie sie zurücknimmt. Dazu sind Apotheken allerdings nicht verpflichtet. Medikamente in die Toilette oder ins Waschbecken zu werfen, ist nicht ratsam – das belastet die Umwelt.
Wirkstoffe zersetzen sich
Auch wenn sie äußerlich noch einwandfrei aussehen – Medikamente nach Überschreiten des Verfallsdatums noch einzunehmen, kann riskant sein. „Wenn sich Wirkstoffe zersetzen, verlieren Arzneimittel nicht nur ihre Wirksamkeit, sondern es können auch schädliche Substanzen entstehen“, warnt die AOK-Pharmazeutin. Salben und Augentropfen sind meist nur kurze Zeit nach Anbruch haltbar. Patienten sollten sie nach Ablauf der Aufbrauchfrist entsorgen, da sich ansonsten Krankheitserreger stark vermehren können. Das Gleiche gilt für Säfte, etwa Hustensaft.
Richtige Lagerung ist wichtig
Feuchtigkeit, höhere Temperaturen und Licht können ebenfalls dazu führen, dass sich Wirkstoffe schneller zersetzen. „Hängen Sie das Apothekenschränkchen daher nicht im warmen und oft feuchten Bad auf, sondern in einem kühlen Teil des Hauses oder der Wohnung“, empfiehlt Blasius. Die Arzneimittel-Expertin der AOK gibt weitere Tipps zur richtigen Lagerung und Aufbewahrung von Medikamenten:
• Beachten Sie die Hinweise zur korrekten Lagerung auf der Arzneimittelverpackung oder in der Packungsbeilage. Dort ist auch angegeben, bei welcher Temperatur die Präparate zu lagern sind.
• Bewahren Sie Arzneimittel möglichst in der Originalverpackung auf.
• Medikamente sollten weder großer Hitze noch direktem Sonnenlicht ausgesetzt sein. Patienten sollten sie daher nicht im Auto liegen lassen.
• Bei Arzneimitteln, die nach dem ersten Öffnen schnell verderben oder verkeimen können, ist auf der Verpackung oder im Beipackzettel angegeben, wie lange sie nach der ersten Anwendung verwendet werden sollten. Sinnvoll ist es, das Datum, an dem das Arzneimittel geöffnet wurde, auf der Verpackung zu notieren.
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