Bildquelle: Arno Bachert/pixelio
REGION. Am späten Donnerstagabend, zwischen 22.30 Uhr und 22.45 Uhr, kam es im Bereich der A 64 hinter dem Grenzübergang Wasserbillig in Fahrtrichtung Trier nach aktuellem Ermittlungsstand der Polizei zu einer Nötigung von Verkehrsteilnehmern durch den Fahrer eines dunkelblauen Audi A4 mit luxemburgischem Kennzeichen. Betroffen von dieser Fahrweise waren unter anderem der Fahrer eines grauen Audi A4, mit einem Kennzeichen aus dem Kreisgebiet Wittlich und ein schwarzer 1er BMW.
Der Audi mit luxemburgischen Kennzeichen fuhr nach ersten Ermittlungen der Polizei Trier längere Zeit auf dem linken Fahrstreifen parallel zu dem schwarzen 1er BMW, der auf der rechten Spur fuhr. Dadurch wurde dem nachfolgenden Verkehr die Möglichkeit des Überholens verwehrt. Zeuge des Vorfalls müsste unter anderem der Fahrer eines silberner Audi A 6 mit einem Bitburger Kennzeichen sein.
Der Verkehr wurde auf eine Geschwindigkeit von unter 50 km/h auf der Autobahn heruntergebremst. Zumindest einmal wurde der blaue Audi bis fast zur Schrittgeschwindigkeit abgebremst, wodurch es nur noch vom Zufall abhing, dass es nicht zu Auffahrunfällen auf der Autobahn kam. Mehrere PKW-Führer gaben Signale mit der Lichthupe oder hupten.
Nach dem gefährlichen Manöver fuhr sowohl ein Geschädigter als auch der Fahrer des grauen Audi zur Polizeidienststelle nach Trier. Hier wurde der Sachverhalt aufgenommen. Gegen den Fahrer des blauen Audi wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Zeugen, die konkrete Angaben dieses Verkehrsvorganges machen können sowie potentielle Geschädigte werden gebeten, sich bei der Polizeiinspektion Trier unter der Tel.-Nr.: 0651/9779-3200 zu melden.
Angenommen man hätte ein Dashcam am laufen gehabt, Pustekuchen.
Autokamera vor Gericht wertlos
Wer mit einer „Dash-Cam“ einfache Blechschäden dokumentieren will, hat das Gerät umsonst gekauft. Das Landgericht Heilbronn hat solche Aufnahmen nicht als Beweis zugelassen.
http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.dash-cams-autokamera-vor-gericht-wertlos.c970850f-17df-4345-aca6-d1573a115908.html
Würde man sich jetzt bei der Polizei melden und sagen, ich hab das gefilmt, es würde nur Ärger geben.
Irgendwie der falsche Weg ?
Tja, heutzutage würde man sogar Rösner und Degowski freisprechen mit der Begründung sie seien Stigmatisiert durch eine einseitige Medienberichterstattung bzw. Himmler freisprechen, nur weil per Facebook nach im gesucht wurde.
Naja, da haben Vertreter der Autoindustrie halt ein paar Entscheidungsträger in der Politik ins Puff eingeladen und ihnen im Wirlpool erklaert, dass die Dashcams schlecht füers Geschaeft sind und so kam es dass die nicht als Beweismittel zugelassen werden. Das ist Deutschland. Deshalb ist es sinnlos sich über sowas aufzuregen, weil rauskommen tut eh nix. Typisch Deutschland halt. Die Grossen können sich alles erlauben, die Normalbürger sind nur Kanonenfutter respektive Konsumenten.
Nicht ur in den Puff eingaladen sondern auch noch ein paar Scheinchen hinten rein gesteckt.
Der Staat und die Geheimdienste überwachen die Bevölkerung mit allen Mitteln aber eine Dashcam ohweh das ist gegen den Datenschutz.
Erstens welchen Datenschutz , das ist nur ein nicht mehr existierendes Phantom und zweitens wieso kann eine absolut unbestechliche Dashcam die genau aufzeichnet was geschieht als Beweismittel nicht zugelassen werden aber Zeugen die vielleicht im Sinne des Angeklagten für ihn aussagen.
Da gab es mal einen Fall der Im SWF gezeigt wurde wo erst durch eine Dashcam Aufzeichnung bewiesen werden konnte dass der auffahrende Autofahrer nicht der Verursacher war.
Ich habe eine Dashcam im Wagen und sollte mir sowas passieren klage ich mich vor die höchsten Instanzen damit die Aufzeichnungen als Beweismittel zugelassen werden.
Das ist doch ein völlig juristischer Blödsinn