Dealer und Schläger muss dreieinhalb Jahre hinter Gitter

0
Symbolbild

BITBURG/TRIER. Zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilte am Donnerstag die erste Große Strafkammer des Landgerichts Trier einen 36-jährigen Mann aus dem Raum Bitburg. Er hatte mit Rauschgift gehandelt und außerdem einen Kunden, als dieser nicht bezahlen wollte, auf brutale Art schwer verletzt.

Zwischen Juli 2012 und April 2013 hatte der Angeklagte in verschiedenen Städten Drogen gekauft und dann im Raum Bitburg weiter verkauft haben. Insgesamt ging es in der Anklage um mehr als drei Kilogramm Amphetamin und 100 Gramm Haschisch. Außerdem wurde dem 36-jährigen vorgeworfen, dass er einem Kunden, der die gekauften Drogen nicht bezahlt hatte, so heftig ins Gesicht trat, dass dem Opfer ein Zahn ausgebrochen war.

Mit Verweis auf eine nicht einfache Kindheit und Jugend, sowie auf ungünstige Umstände im späteren Leben seines Mandanten, plädierte der Rechtsanwalt des Angeklagten auf eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Außerdem führte der Anwalt an, durch die Kooperationsbereitschaft mit den Behörden müsse sein Mandant jetzt um sein Leben fürchten.

Der Staatsanwalt konnte diesen Argumenten nicht folgen und forderte vier Jahre ohne Bewährung. Er erkannte zwar die Geständigkeit des Angeklagten an, führte aber auch die lange Liste der Vorstrafen ins Feld. Letztendlich verurteilte die vorsitzende Richterin Petra Schmitz den Täter wegen Drogenhandels und schwerer Körperverletzung zu dreieinhalb Jahren Haft. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht.

Jetzt lokalo liken und keine News verpassen!

Vorheriger ArtikelRollstuhl-Basketball: Bullen wollen Arena stürmen
Nächster ArtikelBasketball-Bundesliga: TBB Trier empfängt Eisbären Bremerhaven zum Kellerduell

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.