Wittlich: Dreiste Zechpreller springen aus Taxi und flüchten – Hinweise gesucht

0
Bild: pixabay / Symbolbild

Wittlich. Früh am Sonntagmorgen ist es in Wittlich erneut zu einem dreisten Fall von sogenannten Zechprellern gekommen. Zwei bislang unbekannte Männer ließen sich mit einem Taxi quer durch die Stadt chauffieren – nur um am Ziel aus dem Wagen zu springen und zu flüchten, ohne den Fahrpreis zu begleichen. Die Polizei Wittlich ermittelt und bittet um Hinweise.

Flucht an der „B-Station“ – Fahrgäste rennen davon

Der Vorfall ereignete sich am 16. November 2025 gegen 05:00 Uhr. Die beiden Männer stiegen an der Friedrichstraße, Höhe „Jysk“, in ein Taxi ein und baten um eine Fahrt zur „B-Station“.

Doch kaum am Ziel angekommen, machten die Fahrgäste keine Anstalten zu zahlen. Stattdessen liefen sie – offenbar geplant und ohne zu zögern – davon und ließen den Fahrer auf den Kosten sitzen.

Fahrer liefert klare Beschreibung der mutmaßlichen Täter

Der Taxifahrer konnte beide Männer gut beobachten und gab folgende Beschreibung an:

Täter 1

  • ca. Anfang 30

  • rote Kapuze

  • schwarze Jacke

  • ca. 170 cm groß

Täter 2

  • ca. Anfang 40

  • dunkelgraue Fleecejacke

  • dunkle Hose

  • ca. 180 cm groß

Beide Männer verschwanden zu Fuß in unbekannte Richtung.

Polizei bittet dringend um Hinweise

Die Polizeiinspektion Wittlich hat ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und bittet die Bevölkerung um Hilfe. Wer die beiden Männer gesehen hat, wer Hinweise zu Identität, Aufenthaltsort oder zur Fluchtrichtung geben kann, soll sich melden:

📞 Polizei Wittlich: 06571 / 9260

Vorheriger ArtikelGeisterfahrer-Drama auf der A60: Warum der Prozess gegen den US-Soldaten in Trier startet
Nächster ArtikelRLP: AfD verabschiedet Wahlprogramm – Atomkraft, „Remigration“ und harte Angriffe auf die SPD

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.