Mainz. Die AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz zieht vor Gericht. Hintergrund ist ein neues Landesgesetz, das verhindern soll, dass verfassungsfeindliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Abgeordneten oder Fraktionen mit Steuergeldern bezahlt werden.
Die Partei sieht darin eine gezielte Maßnahme gegen sich selbst und hat beim Verfassungsgerichtshof in Koblenz eine Normenkontrollklage eingereicht. Der Parlamentarische Geschäftsführer Damian Lohr spricht von einer „Lex AfD“ und einem Angriff auf die Freiheit des Mandats.
Worum es geht
Das umstrittene Gesetz ändert sowohl das Abgeordneten- als auch das Fraktionsgesetz des Landes. Demnach dürfen Fraktionen und Abgeordnete künftig nur noch Mitarbeiter beschäftigen, die eine Zuverlässigkeitsprüfung bestehen.
Die Überprüfung umfasst Informationen aus dem Bundeszentralregister, dem Landeskriminalamt (LKA) sowie den Verfassungsschutzbehörden.
Fehlt die notwendige „Zuverlässigkeit“ – etwa bei einer Verurteilung wegen Staatsschutzdelikten, einer Mitgliedschaft in verbotenen Organisationen oder einer Partei, deren Verfassungswidrigkeit festgestellt wurde – darf der Betroffene nicht mehr aus öffentlichen Mitteln bezahlt werden.
AfD sieht sich politisch gezielt getroffen
AfD-Politiker Damian Lohr bezeichnet das Gesetz als Versuch, die Oppositionsarbeit gezielt zu schwächen: „Es geht nicht um Neutralität, sondern darum, die AfD-Fraktion handlungsunfähig zu machen“, sagte er.
Auch der Anwalt der Fraktion, Christian Conrad, spricht von „staatlicher Lenkung“. Der Staat schreibe damit indirekt vor, wen Abgeordnete einstellen dürfen – ein faktisches „Beschäftigungsverbot für Parteimitglieder“, wie er meint.
Kritisch sieht die AfD zudem, dass Landtagspräsident Hendrik Hering (SPD) am Ende das letzte Wort bei Einzelfallentscheidungen habe.
Landtag verweist auf Schutz der Demokratie
Landtagspräsident Hendrik Hering verteidigt das Gesetz. Es gehe nicht um politische Einflussnahme, sondern um Schutzmechanismen einer wehrhaften Demokratie.
Das Parlament müsse verhindern, dass erwiesene Verfassungsfeinde mit Steuermitteln bezahlt werden. Hintergrund seien Medienberichte über rechtsextreme Mitarbeiter in Fraktionen und Abgeordnetenbüros auf Landes- und Bundesebene gewesen.
„Verhindern können wir nicht, dass Abgeordnete solche Personen beschäftigen“, so Hering. „Aber wir können verhindern, dass sie vom Steuerzahler finanziert werden.“
Der SPD-Politiker zeigt sich zuversichtlich, dass das Gesetz vor Gericht Bestand haben wird. Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtags habe die Verfassungskonformität bestätigt.
Wie es weitergeht
Der Verfassungsgerichtshof in Koblenz wird nun prüfen, ob die Regelung rechtmäßig ist oder die Oppositionsrechte und das Parteienprivileg verletzen könnte.
Ein Entscheidungstermin steht noch nicht fest.




















