TRIER. Am 30. Oktober 2025 beginnt vor dem Amtsgericht Trier ein Strafprozess wegen gemeinschaftlich begangenen gewerbsmäßigen Betruges in fünf
Fällen, davon in drei Fällen in Tateinheit mit gemeinschaftlich begangenem Diebstahl.
Die Staatsanwaltschaft Trier legt den beiden rumänischen Angeklagten (43 und 40 Jahre alt) zur Last, im März 2025 in fünf Fällen Supermärkte in der Bitburg, Arzfeld, Prüm und Stadtkyll durch Geldwechseltricks um insgesamt 850,00 Euro betrogen zu haben. Zudem sollen sie in drei Fällen zusätzlich Waren im Wert von insgesamt rund 250,00 Euro entwendet haben.
Die Angeklagten sollen an der Kasse jeweils hochwertige Spirituosen im Wert von ca. 400 – 600 Euro vorgelegt haben. Sodann sollen sie beim Bezahlvorgang versucht haben, die jeweiligen Marktangestellten durch häufiges Geldwechseln zu verwirren und dann den Kaufvorgang endgültig abzubrechen. Ziel soll es gewesen sein, dass nach Rückzahlung des Kaufpreises durch das häufige Wechseln der Geldscheine ihnen eine höhere Summe ausgezahlt werden sollte, als tatsächlich gezahlt worden sein soll.
Dabei habe der jüngere Angeklagte die Taten im Supermarkt ausgeführt, während der ältere Angeklagte vor dem Supermarkt in einem angemieteten Auto gewartet habe. In zwei Fällen sollen sie jeweils 300,00 Euro, in einem Fall 250,00 Euro erlangt haben. In zwei weiteren Fällen soll die Tat gescheitert sein, da die Mitarbeiterinnen das häufige Geldwechseln unterbunden haben sollen.
Bei zwei dieser Taten sollen die Angeklagten zusätzlich Zigaretten im Wert von rund 50,00 Euro bzw. 100,00 Euro und bei einer weiteren Tat Dubai-Schokolade im Wert von rund 100,00 Euro entwendet haben.
Die Angeklagten befinden sich derzeit in Untersuchungshaft. (Quelle: Amtsgericht Trier)