Nach Flucht aus Psychiatrie: Ansbacher Amokläufer in Kolumbien gefasst

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Foto: dpa

Ansbach/Karlsruhe. Zwei Wochen nach seiner spektakulären Flucht aus dem Bezirkskrankenhaus Erlangen ist der Ansbacher Schul-Amokläufer Georg R. (34) in Kolumbien festgenommen worden. Wie die Staatsanwaltschaft Ansbach mitteilte, wurde der Mann am Sonntagmorgen nach Deutschland ausgeflogen und unverzüglich in die geschlossene Einrichtung zurückgebracht.

Flucht aus dem Maßregelvollzug

Georg R. war am 16. August während eines genehmigten Ausgangs nicht in die forensische Psychiatrie zurückgekehrt. Laut bild.de soll er bei seiner Ausreise nach Südamerika über einen gültigen Reisepass verfügt haben. Hinweise hatten zunächst auf Kontakte in die Niederlande und nach München geführt, ehe die Spur nach Kolumbien führte.

„In Zusammenarbeit mit Zielfahndern des Bayerischen Landeskriminalamts, einem Verbindungsbeamten des BKA und der kolumbianischen Polizei konnte Georg R. festgenommen und nach Deutschland zurückgebracht werden“, sagte Ansbachs Leitender Oberstaatsanwalt Friedrich Weitner laut bild.de.

Der Amoklauf von 2009

R. war 2010 wegen versuchten Mordes in 47 Fällen verurteilt worden. Im September 2009 hatte der damalige Abiturient am Gymnasium Carolinum in Ansbach seine Mitschüler mit Molotow-Cocktails, Messern und einer Axt angegriffen. Mehrere Jugendliche wurden verletzt, ein geplanter Einsatz eines Flammenwerfers scheiterte. Das Gericht verhängte neun Jahre Jugendstrafe, ordnete aber auch die Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung an.

Bei R. wurde eine schizoide Persönlichkeitsstörung festgestellt. Experten stuften ihn als gemeingefährlich ein. Deshalb verbrachte er die vergangenen 16 Jahre in einer forensischen Klinik, wo er mit Therapien behandelt wurde.

Verteidigung und offene Fragen

Sein Anwalt David Mühlberger erklärte gegenüber bild.de, sein Mandant habe keine neuen Straftaten geplant. „Offensichtlich wollte mein Mandant nach 16 Jahren Unterbringung sein altes Leben hinter sich lassen und ein neues Leben fernab dieses Systems beginnen“, so der Verteidiger.

Die Staatsanwaltschaft hingegen hatte nach der Flucht vorsorglich einige Betroffene des Amoklaufs gewarnt. Oberstaatsanwalt Jonas Heinzlmeier sagte, dies sei geschehen, „weil man nie etwas ausschließen kann“.

Konsequenzen für Lockerungen

Mit der erneuten Einweisung in die geschlossene Psychiatrie gelten für Georg R. künftig strengere Bedingungen. Nach Angaben der Behörden dürften sämtliche Lockerungen gestrichen werden. Ob eine mögliche Entlassung im Jahr 2027, wie von der Verteidigung angestrebt, überhaupt noch eine Rolle spielt, ist nach der Flucht fraglich.

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