Tödliches „Autorennen“ mit zwei Toten – BGH lässt Urteil gegen Raser platzen!

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Illegales Autorennen. Foto: Symbolbild; dpa

Karlsruhe/Zweibrücken. Der Fall um einen verheerenden Verkehrsunfall in der Südwestpfalz mit zwei Toten und mehreren Verletzten muss neu verhandelt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil des Landgerichts Zweibrücken aufgehoben. Der Angeklagte, ein Sportwagenfahrer, war im Dezember wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

Das Drama: Raserei mit tödlichem Ende

Im September 2023 soll der Mann mit einem hochmotorisierten Wagen, alkoholisiert und mit extrem hoher Geschwindigkeit auf einer kurvenreichen Strecke bei Ludwigswinkel unterwegs gewesen sein. Laut Landgericht habe er dabei seine Beifahrerin beeindrucken wollen – die Frau filmte die riskante Fahrt mit dem Handy. Mehr Justiz-News

Die Fahrt endete in einer Katastrophe: Der Wagen streifte zunächst zwei entgegenkommende Autos und krachte anschließend frontal in ein drittes Fahrzeug. Die Insassen dieses Autos – eine 58-jährige Frau und ein 68-jähriger Mann – starben noch am Unfallort. Mehrere weitere Menschen wurden teils schwer verletzt.

Revision erfolgreich – BGH kippt Urteil

Der Fahrer legte Revision gegen das Urteil ein – und bekam nun Recht. Der BGH kritisierte, das Landgericht habe den Gefährdungsvorsatz des Angeklagten nicht hinreichend konkret festgestellt oder rechtsfehlerfrei belegt.

Damit sind sowohl der Schuldspruch als auch das Strafmaß und die bisherigen Feststellungen des Landgerichts aufgehoben. Der Fall muss nun vor einer anderen Strafkammer in Zweibrücken komplett neu verhandelt werden.

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