„Ich wollte sie töten“ – Ex-THW-Helfer gesteht Mord an Frau aus Rheinland-Pfalz

0
Der Angeklagte sitzt auf einer Gerichtsbank mit seinem Verteidiger
Zu Prozessbeginn hat der Angeklagte über seinen Verteidiger eingeräumt, eine 40 Jahre alte Kollegin vom THW getötet zu haben.Daniel Vogl/dpa

COBURG. Der brutale Tod einer 40-jährigen Frau aus Coburg schockierte Ende 2024 weit über die Region hinaus. Nun hat der Angeklagte zu Prozessbeginn vor dem Landgericht Coburg gestanden, die Frau getötet und sich an ihrer Leiche vergangen zu haben.

Geständnis zum Prozessauftakt

Vor dem Landgericht Coburg ließ der heute Angeklagte über seinen Verteidiger erklären, er habe die 40-Jährige im November 2024 erwürgt. Als Grund gab er an, dass sich die Frau mehrfach abfällig über ihn und sein äußeres Erscheinungsbild geäußert habe. Außerdem habe sie seine Annäherungsversuche zurückgewiesen. Daraufhin habe er beschlossen, sie zu töten.

Der Mann habe sich in seiner Wohnung ein Kabel zurechtgelegt, mit dem er die Frau schließlich erwürgte. Noch kurz davor habe sie sich über den Zustand seiner Wohnung lustig gemacht, heißt es in der Erklärung des Verteidigers.

Sexuelle Handlungen an der Leiche

Nach der Tat habe der Angeklagte den Leichnam zunächst in eine Abstellkammer schaffen wollen. Dabei sei er vom Anblick des Körpers sexuell erregt gewesen. Geplant habe er dies nicht, erklärte der Anwalt, sondern es habe sich „aus der Situation heraus ergeben“. Sein Mandant bitte die Hinterbliebenen um Vergebung.

Opfer und Täter kannten sich vom THW

Die Frau stammte aus Rheinland-Pfalz und hatte den Angeklagten während ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit beim Technischen Hilfswerk (THW) kennengelernt. Laut Anklage habe sie wiederholt seine Annäherungsversuche zurückgewiesen.

Die Ermittlungen ergaben: Nachdem der Angeklagte die Leiche zunächst in seiner Wohnung versteckt hatte, brachte er sie später in einen Lagercontainer seines Arbeitgebers. Dort wurde die Frau nach mehrtägiger Suche von der Polizei entdeckt. Zuvor hatte ihr Arbeitgeber sie als vermisst gemeldet.

Anklage: Mord und Störung der Totenruhe

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann Mord zur Befriedigung des Geschlechtstriebs sowie Störung der Totenruhe vor. Laut einem Gutachten gilt der Angeklagte als voll schuldfähig. Ein Urteil könnte bereits am 19. September 2025 verkündet werden.

Vorheriger ArtikelUnfall mit vier Schwerverletzen in Rettungsgasse auf A61: Verursacher schweigt
Nächster ArtikelWasserwerk Bettingen: 14 Millionen Euro für eine sichere Trinkwasserversorgung

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.