
COBURG. Der brutale Tod einer 40-jährigen Frau aus Coburg schockierte Ende 2024 weit über die Region hinaus. Nun hat der Angeklagte zu Prozessbeginn vor dem Landgericht Coburg gestanden, die Frau getötet und sich an ihrer Leiche vergangen zu haben.
Geständnis zum Prozessauftakt
Vor dem Landgericht Coburg ließ der heute Angeklagte über seinen Verteidiger erklären, er habe die 40-Jährige im November 2024 erwürgt. Als Grund gab er an, dass sich die Frau mehrfach abfällig über ihn und sein äußeres Erscheinungsbild geäußert habe. Außerdem habe sie seine Annäherungsversuche zurückgewiesen. Daraufhin habe er beschlossen, sie zu töten.
Der Mann habe sich in seiner Wohnung ein Kabel zurechtgelegt, mit dem er die Frau schließlich erwürgte. Noch kurz davor habe sie sich über den Zustand seiner Wohnung lustig gemacht, heißt es in der Erklärung des Verteidigers.
Sexuelle Handlungen an der Leiche
Nach der Tat habe der Angeklagte den Leichnam zunächst in eine Abstellkammer schaffen wollen. Dabei sei er vom Anblick des Körpers sexuell erregt gewesen. Geplant habe er dies nicht, erklärte der Anwalt, sondern es habe sich „aus der Situation heraus ergeben“. Sein Mandant bitte die Hinterbliebenen um Vergebung.
Opfer und Täter kannten sich vom THW
Die Frau stammte aus Rheinland-Pfalz und hatte den Angeklagten während ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit beim Technischen Hilfswerk (THW) kennengelernt. Laut Anklage habe sie wiederholt seine Annäherungsversuche zurückgewiesen.
Die Ermittlungen ergaben: Nachdem der Angeklagte die Leiche zunächst in seiner Wohnung versteckt hatte, brachte er sie später in einen Lagercontainer seines Arbeitgebers. Dort wurde die Frau nach mehrtägiger Suche von der Polizei entdeckt. Zuvor hatte ihr Arbeitgeber sie als vermisst gemeldet.
Anklage: Mord und Störung der Totenruhe
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann Mord zur Befriedigung des Geschlechtstriebs sowie Störung der Totenruhe vor. Laut einem Gutachten gilt der Angeklagte als voll schuldfähig. Ein Urteil könnte bereits am 19. September 2025 verkündet werden.