Neues Hochschulgesetz in RLP: Keine Zweitstudiengebühren mehr

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Blick auf den Campus der Universität Trier. Foto: Universität Trier

MAINZ.Die Gebühren für ein Zweistudium in Rheinland-Pfalz fallen weg und die Hochschulen für angewandte Wissenschaften bekommen Promotionsrecht: Der Landtag in Mainz hat einstimmig in zweiter Lesung eine Novelle des Hochschulgesetzes verabschiedet.

Die Hochschul-Landschaft werde damit attraktiver, stärker, offener, digitaler, internationaler und transparenter, sagte Wissenschafts-Staatssekretärin Nicole Steingaß. «Bildung darf keine Frage der individuellen finanziellen Möglichkeiten sein», begründete die SPD-Politikerin den Wegfall der Zweitstudiengebühren «im Sinne lebenslangen Lernens». Damit tue die Ampel-Landesregierung auch etwas gegen den Fachkräftemangel und für die, die sich weiterentwickeln wollten.

Mit dem erweiterten Promotionsrecht könnten die Hochschulen für angewandte Wissenschaften (früher Fachhochschulen) ihren eigenen Nachwuchs ausbilden, sagte Steingaß.

KI wird als Aufgabe der Hochschulen festgeschrieben

Das Gesetz sehe nach einer gemeinsam beschlossenen Änderung auch vor, dass die Hochschulen die gesellschaftlichen Herausforderungen von KI angemessen behandeln müssten, lobte der CDU-Abgeordnete Matthias Reuber. KI werde als Aufgabe der Hochschulen festgeschrieben.

Der FDP-Abgeordnete Stefan Thoma betonte, das Gesetz sehe Gewaltfreiheit vor. Damit könnten Antisemitismus, Rassismus und Diskriminierung jeder Art keinen Platz an den Hochschulen haben. Es sehe zudem mehr Transfer in die Wirtschaft vor und eröffne Studierenden viele Chancen.

Bei einem Bachelor-Abschluss im Zweitstudium könnten mehr als 4.000 Euro Gebühren gespart werden, sagte Lea Heidbreder von den Grünen. Digitale Fernprüfungen und hybride Gremiensitzungen würden ermöglicht und Studierende sowie Lehrende bei Gründungen unterstützt.

AfD kritisiert Abschaffung der Zweitstudiengebühren

Joachim Paul von der AfD kritisierte trotz der Zustimmung seiner Fraktion die Abschaffung der Zweitstudiengebühren. Dies schaffe Fehlanreize, fördere die Schieflage zwischen beruflicher und akademischer Bildung – und die wegfallenden rund 1,5 Millionen Euro pro Studienjahr seien anderswo besser angelegt.

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