TRIER. Wo in Trier Sex gegen Geld auf offener Straße erlaubt ist, bleibt weiter streng geregelt und das völlig legal. Das hat jetzt das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz nach der Klage einer Grundstückseigentümerin aus der Trierer Gotbillstraße entschieden.
Hintergrund: Seit Mai 2023 gilt eine neue Stadtverordnung, die die Straßenprostitution im gesamten Stadtgebiet zwar verbietet, jedoch zwei Ausnahmen definiert: In bestimmten Abschnitten der Gottbillstraße und Ruwerer Straße darf zwischen 20:00 Uhr und 04:00 Uhr weiterhin gearbeitet werden.
Streit um Kondome & Anstand – Gericht sieht klare Verhältnisse
Das Gericht stellte mit seinem Urteilklar: Die Verordnung ist rechtens. In der Ruwerer Straße habe es in der Vergangenheit Beschwerden gegeben, Prostituierte hätten Feuchttücher und benutzte Kondome hinterlassen. Da die Straße als Ortseinfahrt diene und ein Radweg dort lang führe, seien Kinder und Jugendliche gefährdet. Außerdem sei es dort nicht möglich, sanitäre Anlagen bereitzustellen.
Im Gegensatz dazu sei die Gottbillstraße – zumindest im freigegebenen Bereich – deutlich abgeschirmter, liege im Gewerbegebiet und biete genügend Platz für sanitäre Anlagen. Eine Gefährdung von Anstand und Öffentlichkeit sei dort nicht gegeben.
Zwei Straßen, klare Zeiten
Mit der Entscheidung stärkt das Gericht die Linie der Stadt Trier: Straßenprostitution soll kontrollierbar und auf bestimmte Bereiche begrenzt bleiben und nicht ins Stadtbild oder Wohngebiete vordringen. Für Sexarbeiterinnen bedeutet das Planungssicherheit, für Anwohnende Schutz, so zumindest die Hoffnung.
Die Klage der Eigentümerin war der erste große Versuch, diese Regelung juristisch zu kippen. Er ist gescheitert.

















Zitat: “ Die Klage der Eigentümerin war der erste große Versuch, diese Regelung juristisch zu kippen. Er ist gescheitert. “ Gut so oder nicht????
Meinen Meinung: das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in Sachen Straßenprostitution in Trier ist ein wunderbares Beispiel für innovative und zukunftsorientierte Rechtsprechung. Gerade in Zeiten, in denen unsere Wirtschaft bereits durch eine Vielzahl von Regularien belastet wird, zeigt diese Entscheidung, dass pragmatische Lösungen möglich sind, die dennoch den Wirtschaftsstandort stabil und sicher halten. Da kann die Autoindustrie und der Rest der Wirtschaft den Bach runtergehen, wir bleiben trotzdem stabil unter den führenden Wirtschaftsnationen!!!!
Die Regelung, die Prostitution auf bestimmte Bereiche und Zeiträume zu konzentrieren, schafft nicht nur Planungssicherheit für die Sexarbeiterinnen, sondern auch Schutz für Anwohner und Gewerbetreibende. Diese kluge Abwägung zwischen ökonomischen, sozialen und stadtplanerischen Interessen ist ein Beleg dafür, wie gut unser Rechtssystem funktioniert.
Darüber hinaus sendet dieses Urteil eine klare Botschaft an Hypermoralisten, die versuchen, gesellschaftliche Realitäten mit fadenscheinigen Argumenten zu bekämpfen. Die Prostitution gehört zu den ältesten Gewerben der Welt und erfüllt – auch aus soziologischer Perspektive – eine wichtige Funktion in unserer Gesellschaft. Der Versuch, diese Tatsache durch ideologisch motivierte Klagen zu boykottieren, offenbart mehr über die Gesinnung der Kläger als über die Sache selbst.
Gut finde ich auch dass die Justiz trotz vieler drängender Probleme und damit einhergehender Überlastung die richtigen Präferenzen gesetzt und mit dem Urteil die Dringlichkeit des Problems behandelt hat.
Insofern ist dieses Urteil ein weiteres Beispiel dafür, dass wir in einem phantastischen Land leben, in dem die wirklich wichtigen Aspekte des Zusammenlebens glasklar und vernünftig geregelt sind. Ein solcher Entscheid stärkt das Vertrauen in unsere Justiz und zeigt, dass wir auch komplexe Herausforderungen mit Weitsicht und Pragmatismus lösen können und werden!