BINSFELD. Ein emotionaler Appell sorgt derzeit in sozialen Netzwerken für Aufmerksamkeit: Ralf Lowey, Betreiber der Tanz- und Eventlocation „Kajüte Binsfeld“ , hat sich in einem öffentlichkeitswirksamen Posting zu Wort gemeldet – mit harscher Kritik am geltenden Tanzverbot und den unterschiedlichen Umsetzungen durch lokale Behörden in Rheinland-Pfalz.
Konkret geht es um das Tanzverbot an den sogenannten „stillen Feiertagen“, etwa von Gründonnerstag bis Ostersonntag – und um die damit verbundenen wirtschaftlichen Konsequenzen für Gastronomie- und Veranstaltungsbetriebe.
„Tanzen verboten – trotzdem GEMA zahlen?“
In seinem Statement in den Social Media moniert der Betreiber, dass Veranstaltungen trotz Verbots mit GEMA-Gebühren belegt seien – auch wenn keinerlei Musik gespielt werde. Gleichzeitig dürften andere Betriebe öffnen, obwohl sie sich scheinbar nur formell an die Vorschriften hielten, etwa indem sie Tische auf Tanzflächen stellen oder Schilder mit dem Hinweis „Bitte nicht tanzen“ aufhängen.
„Wer ist dabei der Dumme? Ganz klar: die, die sich an die Regeln halten.“
So beschreibt Lowey die Situation, in der sich insbesondere kleinere und regelkonforme Betriebe aktuell wiederfinden. Während manche Betriebe „kreative Lösungen“ fänden, bleibe anderen – wie der Kajüte – nur der Weg der kompletten Schließung. Das sei nicht nur wirtschaftlich belastend, sondern führe auch zu einer Verzerrung des Wettbewerbs, so der Betreiber.
Gespräche mit der Verbandsgemeinde Wittlich-Land – ohne Ergebnis
Laut eigener Aussage habe man auch das Gespräch mit der Verbandsgemeinde Wittlich-Land gesucht. Diese halte sich jedoch strikt an die landesweiten Vorgaben, habe aber versucht, im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten Lösungen zu finden – bislang erfolglos.
Als Konsequenz bleibt die Kajüte nun von Gründonnerstag bis Ostersonntag 16 Uhr geschlossen. Der Betreiber betont dabei, dass dies nicht freiwillig, sondern aus Verantwortung gegenüber Mitarbeitenden und dem Betrieb geschehe. Verstöße gegen das Tanzverbot können mit Bußgeldern bis zu 20.000 Euro geahndet werden.
Kritik an unklarer Handhabung in Rheinland-Pfalz
Zentraler Punkt seiner Kritik ist die uneinheitliche Umsetzung des Tanzverbots in Rheinland-Pfalz. Zwar gelten laut Gesetz landesweit dieselben Regelungen, doch werde deren Auslegung offenbar von Ort zu Ort unterschiedlich gehandhabt.
„Jede Behörde kocht ihr eigenes Süppchen“, heißt es in dem Posting.
„Das ist doch keine Gleichberechtigung – das ist Wettbewerbsverzerrung.“
Lowey ruft dabei auch andere Betriebe, Veranstalter und Bürger dazu auf, ihre Meinung zu äußern und die Diskussion öffentlich zu führen – auch mit Bezug auf lokale Behörden und Medien.
Gesetzliche Lage: Was gilt wirklich?
Laut dem Feiertagsgesetz von Rheinland-Pfalz sind an sogenannten „stillen Feiertagen“ wie Karfreitag bestimmte Veranstaltungen, darunter Tanzveranstaltungen mit musikalischer Unterhaltung, nicht zulässig. Die genauen Zeiträume variieren, in der Regel gilt das Verbot vom Gründonnerstagabend bis zum Karsamstag oder Ostersonntag.
Ob und wie stark GEMA-Gebühren trotz Veranstaltungsverbot zu entrichten sind, hängt vom Einzelfall ab – insbesondere davon, ob eine Musiknutzung formell angemeldet wurde, selbst wenn diese nicht realisiert wurde.
Es ist vollkommen unverständlich, dass wir im 21. Jahrhundert immer noch über sowas diskutieren müssen.
Wir leben zum Glück nicht in einem Gottesstaat!
Die Zahl der Konfessionslosen Menschen in Deutschland betrug stand 2024, 46% der Bevölkerung.
Die Kirchen haben schon lange durch unzählige Skandale bewiesen, dass sie in Fragen der Moral, wohl der denkbar schlechteste Ratgeber sind.
Gesetze sollten Menschen dienen und nicht korrupten Hobbyclubs.
Das Tanzverbot ist undemokratisch, nicht zeitgemäß und sollte abgeschafft werden.
Religion ist ein Hobby und gehört in den privaten Bereich.
Ihre Meinung wird soweit von mir gestützt, bis ich zu dem Wort „undemokratisch“ kam.
Egal ob Medien oder Politik oder hier: In der jüngsten Vergangenheit wurde wohl kein Begriff derart vergewaltigt wie das Wort Demokratie und seine Ableitungen.
Weiß überhaupt noch jemand was Demokratie tatsächlich bedeutet?
Hier nochmal die Definition: „Demokratie bedeutet, dass die Macht in einem Staat vom Volk ausgeht, sei es durch direkte Abstimmungen oder durch gewählte Vertreter. Es ist ein System, das auf Gleichheit, Meinungsfreiheit und der Teilnahme aller Bürger am politischen Prozess basiert.“
Der Leser „Normal“ behauptet in seinem Kommentar, wir lebten nicht in einem Gottesstaat. Diese Aussage ist ein Irrtum oder basiert auf einem Missverständnis. Die Realität zeigt, dass wir sehr wohl in einer Gesellschaft leben, in der kirchliche Interessen tief im Staatswesen verankert sind – und das auf Kosten aller Bürger, UNABHÄNGIG von ihrer Religionszugehörigkeit oder Konfessionsfreiheit.
Diese Tatsache ist allgemein bekannt,leicht recherchierbar und deshalb muss sich der „Normal“ schon die Frage gefallen lassen wie er überhaupt im Brustton der Überzeugung zu solch einer offensichtlich falschen Aussage kommt???? Märchenstunden gibt`s viele, auch das Märchen von einer strikten Trennung von Staat und Kirche. Die Frage ist doch: wie wahrscheinlich ist es dass eine Organisation die im Namen Jesu über 1500 Jahre lang hier wesentliche Unterdrückungs/Ausplünderungsmechanismen mitgetragen hat, einfach auf Privilegien verzichtet?????
Schaut Euch doch einfach einmal die Verteilung/Eigentumsrechte im Bereich Immobilien in der Innenstadt an? Wer hat da am meisten vorzuweisen?
Bischof und Graf : “ Du halt sie arm, ich halt sie dumm “ Das stark vereinfachte und pointierte Bonmot illustriert, wie Kirche und Adel in der Vergangenheit zusammenwirkten, um ihre Herrschaft zu festigen.
Auch wer aus der Kirche austritt, bleibt weiterhin finanziell belastet. Neben der Kirchensteuer müssen alle für die Gehälter des Kirchenpersonals aufkommen. Zusätzlich gibt es zahlreiche Staatsleistungen (also auch das Geld von Nichtkatholiken!!!) in einigen Bundesländern, die auf historische Verträge zurückgehen.
Jedermann muss mehr oder weniger zahlen sowie den enormen Personal- und Ressourcenaufwand zur Eintreibung der anarchischen Kirchensteuer mittragen. Das ist keine Trennung von Staat und Kirche, sondern eine institutionelle Durchdringung, die den Steuerzahler gnadenlos belastet.
Noch gravierender ist das meiner Wahrnehmung nach separate Rechtssystem für Kirchenvertreter. Die zahlreich dokumentierten Missbrauchsfälle in der Kirche zeigen dies deutlich. Das wurde hier auf Lokalo häufig thematisiert.
Das Tanzverbot an religiösen Feiertagen ist ein weiteres Beispiel für die ungebrochene Durchsetzung kirchlicher Interessen. Es hat sich nichts geändert: Die Ausplünderung der Bürger und die willkürliche Durchsetzung kirchlicher Interessen über die üblichen Befehlsempfänger wie Ordnungsamt etc. laufen weiter – oft unter dem Deckmantel scheinbar neutraler Gesetze.
Da hilft die vermeintliche Befreiung wie der Kirchenaustritt nicht weiter und dient lediglich zur Augenwischerei für Personen wie diesen „Normal“.Der fällt drauf rein.
Man könnte das fatalistisch oder negativ sehen, aber letztendlich gibt es eine einfache Alternative: Klappe halten, kuschen und auch diesen offensichtlichen Widerspruch von angeblicher Trennung von Staat und Kirche einfach klaglos akzeptieren. Denn es war ja schon immer so …