Der Freispruch eines Bundespolizisten vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung im Amt ist rechtskräftig. Das teilte eine Sprecherin des Landgerichts Trier der Deutschen Presse-Agentur mit. Der Bundespolizist aus Nordrhein-Westfalen war am Mittwoch vergangener Woche in einem Prozess in Trier freigesprochen worden.
Schläge und Tritte eingeräumt
Bei der Festnahme hatte der Bundespolizist auf den am Boden liegenden Mann fünfmal mit einem Schlagstock geschlagen und zweimal auf ihn eingetreten. Die Schläge und Tritte hatte der Angeklagte eingeräumt.
Der Festnahme vorangegangen war laut Gericht eine lange und gefährliche Verfolgungsfahrt durch die Eifel, weil sich der später Festgenommene einer Fahrzeugkontrolle nahe der deutsch-belgischen Grenze entziehen wollte. Man sei mit sehr hohen Geschwindigkeiten über die Straßen gerast, das Fluchtauto habe das Polizeiauto in einem Wald gerammt.
Staatsanwaltschaft erkannte keine Notwehrlage
Bei der Festnahme habe der Mann am Boden Widerstand geleistet, daher habe der Bundespolizist aus Notwehr gehandelt. Aber: Die Schläge und Tritte hätten «die Grenze des Erforderlichen überschritten», hatte die Richterin gesagt.
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt gefordert. Sie hatte auf einem Video, das einen Ausschnitt der Festnahme zeigt, keine Notwehrlage erkennen können. Der Mann am Boden habe kaum Widerstand geleistet. Das Opfer hatte «multiple Prellungen erlitten».




















Klartext. Meine Meinung dazu: das Urteil dokumentiert in einzigartiger Weise die Weisheit und die Ausgewogenheit in unserer Justiz. Ich bin von dem Urteil begeistert. Warum??
Das Urteil berücksichtigt nämlich den wichtigsten Aspekt, die ausserordentliche Belastungssituation des Angeklagten. Deshalb kann ich gut nach vollziehen dass der Mann in dieser Ausnahmesituation vielleicht etwas überreagiert hat, der Verursacher aber letztendlich der Schuldige ist. Er hat mit seiner rücksichtslosen Flucht eine schreckliche Gefahrenlage für die Beamten und die Allgemeinheit geschaffen und dann auch noch Widerstand geleistet.
Das dieser Vorgang überhaupt zur Anklage kam, mag von der Staatsanwaltschaft einerseits gut gemeint sein – schliesslich wollte diese das Recht auf Unversehrtheit sicherstellen – andererseits aber war diese Anklage in Anbetracht der Vorgeschichte – meiner Einschätzung nach völlig überzogen.
Generell bin ich der Meinung dass unseren „Freunden und Helfern“ viel mehr Spielraum für eine gesunde „Robustheit“ gegenüber Gesetzesbrechern, Randalierern,Aluhüten und Querdenkern eingeräumt werden sollte. Mit dem vorliegenden Urteil bestätigt mich das Gericht in dieser Einschätzung und ich bin glücklich und dankbar dass wir hierzulande mit einem ausgewogenen sehr gut balancierten Justizsystem gesegnet sind.
Kritisch bewerte ich den Umstand dass es letztendlich fünf Jahre gebraucht hat bis der arme gequälte Beamte endlich Klärung über sein weiteres Schicksal bekommen hat.
Fazit: Ende gut alles gut. Allerdings wünsche ich mir dass den Beamten mehr „Robustheit“ im Umgang mit einer teilweise verrohten und immer mehr rechts orientierten Gesellschaft zugestanden wird, das geht aber nur mit entsprechender klarer Rückendeckung. Hier sollte dringend mehr Rechtssicherheit für die Polizei geschaffen werden, davon würden wir alle profitieren.
An den unbekannten Freigesprochenen: Sie haben meiner Meinung nach alles richtig gemacht und müssten meiner Meinung nach sogar eine Ehrenauszeichnung erhalten. Danke für Ihren Einsatz und Ihr Engagement, unser Land braucht mutige und einsatzfreudige Menschen wie Sie!!!!!!!
Gut so! Danke für Ihren täglichen Einsatz!