Trier: Sexvideo von Ex-Freundin weitergegeben – So urteilte das Amtsgericht

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Foto: dpa / Symbolbild

TRIER. Wie der Volksfreund berichtet, wurde ein 23-Jähriger vom Amtsgericht Trier zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 30 Euro verurteilt, weil er intime Aufnahmen seiner vormaligen Freundin ohne ihre Zustimmung verbreitet hat.

Der Mann sei legal in den Besitz eines intimen Fotos gelangt, dass die Ex-Freundin selbst von sich angefertigt habe. Ein Sex-Video hingegen soll er ohne Wissen der Frau angefertigt haben. Von dessen Existenz habe die Frau erst durch Screenshots erfahren, die eine Bekannte ihr per Instagram zugeschickt habe.

Der 23-Jährige berichtete vor Gericht von einer langen Drogenkarriere mit täglichem Konsum von Ecstasy, Amphetaminen und Cannabis. Seit er 2021 von Baden-Württemberg nach Trier gezogen ist, habe er sein Drogenproblem aber in den Griff bekommen und auch Arbeit gefunden.

Dem Urteil zufolge hat der 23-Jährige das Video der Bekannten seiner Ex-Freundin zugeschickt, die es dieser daraufhin zukommen ließ. Gericht und Staatsanwaltschaft stimmten überein, dass der Mann die intimen Aufnahmen illegal weitergegegeben hat.

Richter Johannes Natus ermahnte den 23-Jährigen, sein Drogenproblem weiterhin im Griff zu behalten und aus seinen Fehlern zu lernen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (Quelle: Trierischer Volksfreund)

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