TRIER. Wie der Volksfreund berichtet, wurde ein 23-Jähriger vom Amtsgericht Trier zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 30 Euro verurteilt, weil er intime Aufnahmen seiner vormaligen Freundin ohne ihre Zustimmung verbreitet hat.
Der Mann sei legal in den Besitz eines intimen Fotos gelangt, dass die Ex-Freundin selbst von sich angefertigt habe. Ein Sex-Video hingegen soll er ohne Wissen der Frau angefertigt haben. Von dessen Existenz habe die Frau erst durch Screenshots erfahren, die eine Bekannte ihr per Instagram zugeschickt habe.
Der 23-Jährige berichtete vor Gericht von einer langen Drogenkarriere mit täglichem Konsum von Ecstasy, Amphetaminen und Cannabis. Seit er 2021 von Baden-Württemberg nach Trier gezogen ist, habe er sein Drogenproblem aber in den Griff bekommen und auch Arbeit gefunden.
Dem Urteil zufolge hat der 23-Jährige das Video der Bekannten seiner Ex-Freundin zugeschickt, die es dieser daraufhin zukommen ließ. Gericht und Staatsanwaltschaft stimmten überein, dass der Mann die intimen Aufnahmen illegal weitergegegeben hat.
Richter Johannes Natus ermahnte den 23-Jährigen, sein Drogenproblem weiterhin im Griff zu behalten und aus seinen Fehlern zu lernen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (Quelle: Trierischer Volksfreund)














