TRIER/BERNKASTEL-KUES. Das Verwaltungsgericht Trier hat die Klage einer Anwohnerin gegen den Bau und Betrieb zweier neuer Moselanlegestellen in Bernkastel-Kues abgewiesen.
Die Klägerin hatte befürchtet, dass die Anlagen zu unzumutbaren Lärm- und Lichtbelastungen führen würden. Nach einer Ortsbesichtigung und Prüfung der Planunterlagen kam das Gericht jedoch zu dem Schluss, dass die geltenden Grenzwerte eingehalten werden und keine Rechte der Klägerin verletzt werden.
Die neuen Anlegestellen, die eine bestehende Infrastruktur ersetzen, wurden mit strengen Auflagen genehmigt. So müssen die Schiffe Landstromanschlüsse nutzen, um Lärm durch Generatoren zu vermeiden, und Veranstaltungen auf den Oberdecks sind während der Liegezeit verboten. Auch die Betriebszeiten für Warenanlieferungen und den Passagiertransfer wurden auf 6 bis 22 Uhr begrenzt.
Das Gericht hob hervor, dass sich das Grundstück der Klägerin in einem Mischgebiet befindet, das sowohl Wohn- als auch Gewerbenutzung umfasst. Eine besondere Rücksichtnahme auf Wohnruhe sei daher nicht geboten. Zudem mindern die neuen Regelungen laut Gericht die bisherige Belastung durch Licht und Lärm, da die alten Poller oft von lauten Schiffen ohne Landstromanschluss genutzt wurden.
Gegen die Entscheidung können die Beteiligten binnen eines Monats Berufung beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragen.












