Enkeltrick: Senior übel abgezockt – 19-jähriger Geldabholer festgenommen

0
Foto: Karolin Krämer/dpa/Symbolbild

TRIER. Am 16. Dezember 2024 erhielt ein lebensälterer Mann aus dem Eifelkreis Bitburg einen Anruf mit unterdrückter Telefonnummer. Es meldete sich eine unbekannte Frau, die sich wahrheitswidrig als Polizeibeamtin ausgab.

Sie täuschte dem Geschädigten vor, dass es kurz zuvor zu einem Verkehrsunfall gekommen sei, welcher durch seine Tochter verursacht worden sei. Bei dem Unfall sei eine schwangere Frau zunächst schwer verletzt und ins Krankenhaus verbracht worden. Dort sei diese schlussendlich verstorben. Seine Tochter befände sich seither in Polizeigewahrsam, könne jedoch nach Absprache mit der Staatsanwaltschaft, nach Zahlung einer Kaution in Höhe von 50.000 Euro, sofort freigelassen werden. Durch geschickte und manipulative Gesprächsführung wurde der Geschädigte sogar dazu überredet, zunächst eine hohe fünfstellige Summe Bargeld an einen unbekannten männlichen Abholer und ca. 30 Minuten später eine große Anzahl an Sammlermünzen und einen kleinen Goldbarren an den gleichen Abholer zu übergeben.

Nach intensiven Ermittlungen der Kriminaldirektion Trier unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Trier konnte der 19-jährige Geldabholer identifiziert werden. Bei einer weiteren Tat am Montag, dem 6. Januar 2025, konnte der Tatverdächtige auf frischer Tat in Trier-Süd festgenommen werden. Dort sollte er zum Nachteil einer 82-jährigen Frau Bargeld von niedrigem fünfstelligen Wert sowie diverse Wertgegenstände abholen. Das Bargeld und die Wertgegenstände konnten durch die eingesetzten Beamten gesichert werden.

Der 19-jährige Tatverdächtige wurde am 7. Januar 2025 auf Antrag der Staatsanwaltschaft Trier dem Ermittlungsrichter am Amtsgericht Trier vorgeführt. Dieser ordnete die Untersuchungshaft an. (Quelle: Polizeipräsidium Trier)

Vorheriger ArtikelSaar-Landesregierung startet Melde-Portal für Bürokratie
Nächster Artikel++ Trier aktuell: Erdrutsch an Kaiser-Wilhelm-Brücke – B51 gesperrt ++

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.