TRIER. Eine 52-jährige Frau steht ab dem 14. November wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Trierer Landgericht. Der Vorwurf gegen sie wiegt schwer: Im April dieses Jahres soll die Angeklagte mit einem Schlosserhammer auf eine völlig fremde Passantin eingeschlagen haben, die zufällig an ihrem Wohnhaus vorbeiging. Dabei erlitt das Opfer eine Platzwunde am Kopf.
Die Attacke ereignete sich scheinbar ohne jegliches Motiv. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Angeklagte im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt haben soll. Die Frau, die zuvor nie strafrechtlich aufgefallen ist, befindet sich seither in einstweiliger Unterbringung.
Der Prozess könnte auch Fragen zum Gesundheitszustand der Angeklagten und ihren möglichen Beweggründen klären. Sollte sich der Verdacht auf Schuldunfähigkeit bestätigen, könnte das Gericht möglicherweise eine dauerhafte Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung in Erwägung ziehen.