Messerattacke auf Säubrennerkirmes: US-Soldat in Mordprozess freigesprochen

Im Prozess gegen einen US-Soldaten auf dem Militärflugplatz Spangdahlem sind die Beweise gesichtet und die Zeugen gehört. Die Beratungen der Jury dauerten mehrere Tage.

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Foto: dpa

SPANGDAHLEM. Ein wegen einer tödlichen Messerattacke auf einer Kirmes angeklagter US-Soldat ist vom Militärgericht auf der Air Base Spangdahlem nördlich von Trier freigesprochen worden. Eine achtköpfige Jury befand den 26-Jährigen am Freitagmorgen nach stundenlangen Beratungen in allen Anklagepunkten für nicht schuldig.

Die acht Geschworenen hatten mit Pausen bereits seit Mittwochabend hinter verschlossenen Türen beraten. Sie sind in dem Militärprozess für die Entscheidung über die Schuld oder Unschuld des Angeklagten zuständig. Der 26-jährige Soldat war nach amerikanischem Recht unter anderem angeklagt wegen nicht geplanten oder nicht vorsätzlichen Mordes («unpremeditated murder»).

Im August 2023 war es auf der traditionellen Säubrennerkirmes in Wittlich zu der Tat an einem 28 Jahre alten Opfer gekommen. Danach waren zwei Soldaten festgenommen worden. Es hatte einen Streit aus unklarem Grund gegeben, der in einem Gerangel und schließlich der Messerattacke gemündet ist. Im Laufe der Ermittlungen war der zweite Soldat nach Angaben der Air Base bereits durch eine außergerichtliche Maßnahme bestraft worden. Die Strafverfolgung wurde gemäß einem Zusatzabkommen zum Nato-Truppenstatut von den deutschen Behörden an die US-Militärjustiz abgegeben. (Quelle: dpa)

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7 Kommentare

  1. @Ademes, komisch,das die Angaben, die der damals Verhaftete bei der Deutschen Polizei machte, bei diesem Gericht nicht erwähnt bzw. akzeptiert wurde laut Radio Medien. Da ist doch einiges im Argen.

  2. das Urteil wurden auf Indizien begründet.
    Wenn sich „Zeugen“ gegenseitig widersprechen, es keinen klaren Hinweis auf den Täter gibt,
    gilt auch in Deutschland immer noch die Unschuldsvermutung.
    Da hier nach US- Recht verhandelt wurde, zählt die Aussage der Angeklagten bei der Polizei nichts,

    wenn 1. kein Anwalt anwesend war. 2. kein ausgewiesener Dolmetscher,

    3. dem „Angeklagten“ seine Mirander rights – Sie haben das Recht zu schweigen. Alles, was Sie sagen, kann und wird vor Gericht gegen Sie verwendet werden. Sie haben das Recht, zu jeder Vernehmung einen Verteidiger hinzuzuziehen. Wenn Sie sich keinen Verteidiger leisten können, wird Ihnen einer gestellt. Verstehen Sie diese Rechte?“ – nicht vorgelesen wurden.

    ist dies alles nicht der Fall – zählt dieses „Geständnis nichts.

    und so lange hier niemand anwesend war und die Tat gesehen hat – so leid es mir tut – gilt Freispruch, egal wie schrecklich die Tat ist.

  3. Ein Märchen aus vergangenen Zeiten. Noch heute profitieren wir hierzulande von den Römern. Sie hinterliessen uns viele von Touristen sehr geschätzte Bauruinen und damit lebenswichtige Einnahmen.

    Vor langer langer Zeit begab es sich dass die Römer diverse Kriege gegen Germanen führten. Sie gewannen viel Schlachten,eroberten und besetzten viele Gebiete. Sie nahmen Sklaven/innen, erzwangen Steuern,stationierten zahlreiche Legionäre/innen und machten im neuen Land was sie wollten. Für die Römer war jeder Germane ein Barbar,also ein sehr böser böser Mensch mit finsterer Gesinnung, der galt nix. Zur Beruhigung versicherten die Römer aber den Germanen, dass sie Freunde seien und alle Barbaren prinzipiell lieben. Viele von denen glaubten das,manche nicht.

    Hilfreich waren bei der Durchsetzung der römischen Interessen viele einheimische Barbaren. Die schleimten sich für Privilegien/Pöstchen z.B. als Sklavenaufseher gerne bei den Römern ein und erklärten den anderen Germanen, dass es im Unterschied zu früher doch jetzt endlich viel Kultur und Gerechtigkeit gab. Also alles war insgesamt doch viel besser als früher, als der Germane selbst über seine Angelegenheit bestimmen und bei schlechtem Wetter faul auf der Bärenhaut liegen konnte. Ausserdem gab es jetzt neben MET auch ein neues Getränk,den leckeren Wein.

    Da begab es sich, dass ein Volksfest der Germanen mit Wildschweinbraten und Met ausgerichtet wurde. Es waren auch einige römische Legionäre da, irgendwann besoffen und weil sie zum Schutz der Barbaren viel Drill erleiden und exerzieren mussten, verspürten einige aus Frust etwas Lust auf Randale. Schon bald ergab sich eine Gelegenheit und ein Legionär metzelte einen dieser Barbaren ab. Das fanden die auch nicht weiter schlimm, da immer wieder diese germanischen Barbaren zu Sklaven erklärt und gerne im Amphitheater zur Belustigung der Römer als Opfer eingesetzt wurden.

    Merkwürdigerweise verlangten die Eltern des Gemetzelten „Gerechtigkeit“ und baten einige der priviligierten Barbaren um Hilfe, quasi ein Gericht. Die „Privileggermanen“ sagten aber ab und erklärten, dass die Römer aufgrund ihrer höheren Bildung/Kultur viel mehr von Gerechtigkeit verstehen. Sicherlich würden die Römer ein gerechtes Urteil finden. Die Römer sahen das auch so und da die Barbaren kein gutes entwickeltes Rechtsverständnis aufwiesen, übernahmen Sie grosszügig und engagiert die Prüfung des Vorfalls.

    Es kam zu einem Freispruch, kein Legionär wurde bestraft und (FAST) alle waren sehr zufrieden, weil dieses Urteil jedem zeigte, wie Gerechtigkeit perfekt funktioniert und umgesetzt wird. Natürlich gab es einige Barbaren, die einfach zu dumm oder uneinsichtig waren und das Prinzip nicht verstanden. Schon damals galt aber: „man kann es eben nicht jedem recht machen …“

    Die Geschichte geschah vor langer langer Zeit und in den vielen Jahren seit diesen dunklen Zeiten wurde das Recht bedeutend verfeinert. Heutzutage ist alles viel gerechter. Wunderbare Zeiten,also gut gelaunt in die Zukunft.

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