Kritik an Cannabis-Gesetz geht nach Legalisierung weiter

Begleitet von kontroversen Debatten ist das Cannabis-Gesetz am Ostermontag in Kraft getreten. Damit gelten auch im Saarland neue Regeln. Die Kritik hält an.

0
Foto: dpa / Symbolbild

SAARBRÜCKEN. Nach jahrzehntelangen Diskussionen ist auch im Saarland seit Ostermontag für Erwachsene ab 18 Jahren der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum legal.

In der eigenen Wohnung sind drei Cannabispflanzen und bis zu 50 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum erlaubt. Verboten ist Kiffen aber im öffentlichen Raum – unter anderem in Schulen, Sportstätten und in deren Sichtweite. Besondere Vorkommnisse im Zusammenhang mit der Teillegalisierung registrierte die Polizei nach eigenen Angaben am ersten Tag noch nicht. Es habe auch keine besonderen Einsätze gegeben.

Die innenpolitische Sprecherin der oppositionellen CDU-Landtagsfraktion, Anja Wagner-Scheid, kritisierte das Gesetz unterdessen erneut als «inhaltlich-handwerklich schlecht gemacht». Es sei noch vollkommen unklar, wie es im Saarland umgesetzt werden solle, wie viel Geld in die Prävention gesteckt werde und ob Polizei, Justiz und Kommunen personell und sachlich dafür verstärkt würden. Dass die Auswirkungen für den Straßenverkehr noch völlig ungeklärt seien, sei eine erhöhte Gefahr für die ganze Gesellschaft, kritisierte Wagner-Scheid.

Erst zum 1. Juli 2024 sind nicht-kommerzielle «Anbauvereinigungen» für Volljährige erlaubt, in denen dann bis zu 500 Mitglieder Cannabis gemeinschaftlich anbauen und untereinander zum Eigenkonsum abgeben dürfen – im Monat höchstens 50 Gramm pro Mitglied.

Vorheriger ArtikelUnfall auf der K25: PKW in Straßengraben gedrängt – Fahrerin ins Krankenhaus
Nächster ArtikelMesserangriff und Pfefferspray-Attacke bei Osterkirmes: Mehrere Verletzte

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.