MAINZ/GENSIGEN. Aus Protest gegen das geplante neue Jagdgesetz in Rheinland-Pfalz hat der Landesjagdverband seine Mitglieder dazu aufgerufen, nach Wildunfällen ab sofort keine toten Tiere mehr einzusammeln. Der sogenannte Warnstreik sei zunächst bis Ende August befristet.
Dies teilte der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz am Mittwoch in Gensingen mit. In dem Verband sind knapp 20.000 Jägerinnen und Jäger organisiert.
Für die Beseitigung toter Wildtiere gebe es keine gesetzliche Verpflichtung für die Jäger. Bei Unfällen verletzte Wildtiere sollen sie aber weiterhin erlegen, die Kadaver würden sie aber nicht mehr mitnehmen. Der Verband wies daraufhin, dass tote Wildtiere der jeweils zuständigen Gemeindeverwaltung oder der nächsten Forst- und Polizeidienststelle gemeldet werden müssten, die sich dann kümmern müssten.
Die rheinland-pfälzische Landesregierung will das Landesjagdgesetz aus dem Jahr 2010 grundlegend reformieren. Sie hat dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt, der vom Kabinett gebilligt wurde. Er sieht unter anderem weniger Bürokratie, mehr Tierschutz und mehr Freiheiten sowohl für Landwirte als auch für Waldbesitzer vor. Zudem soll das Jagdmanagement mehr auf die Walderneuerung als Folge des Klimawandels ausgerichtet werden, einige Jagdpraktiken sollen aus Gründen des Tierschutzes künftig verboten sein.
Der Präsident des Landesjagdverbands, Dieter Mahr, nannte den Gesetzentwurf «inakzeptabel». So seien vor allem die deutlichen Einschränkungen des bewährten Reviersystems untragbar. Demnach dürften künftig Grundstückseigentümer neben dem Jagdpächter jagen. «In einer Mietwohnung sitzt auch nicht der Vermieter mit am Küchentisch. Dieser und andere Vorschläge werden dazu führen, dass Jagdreviere zum Nachteil der Landwirtschaft unverpachtbar werden», sagte Mahr. Zudem müsse es aus Sicht des Verbandes weiterhin einen direkt gewählten Kreisjagdmeister geben. Auch einige weitere Punkte in dem Gesetzentwurf seien für die Jägerinnen und Jäger nicht tragbar.
Der Gesetzentwurf muss erst noch durch den rheinland-pfälzischen Landtag und von den Abgeordneten verabschiedet werden, bevor er in Kraft treten kann. Zunächst stehen weitere Anhörungen von Verbänden und betroffenen Institutionen an. (Quelle: dpa)