Trier: Mit zwei Promille – Radfahrerin (21) versteckte sich in Imbiss-Toilette vor Polizisten

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Ecke Judengasse/Simeonstraße in der Trierer Fußgängerzone; Foto: lokalo.de (se)

TRIER. Aufgrund ihres Fahrverhaltens fiel einer Polizeistreife am frühen Sonntagmorgen, 12. März gegen 3 Uhr, eine Radfahrerin in der Trierer Innenstadt auf.

Die Anhaltezeichen zwecks einer Kontrolle ignorierte die 21-Jährige und zog es stattdessen vor, in die Judengasse zu flüchten, wo sie sich anschließend auf der Toilette eines Imbisses zu verstecken versuchte.

Doch auch dies half nichts, denn als sie dort wieder herauskam, erwarteten sie bereits die wartenden Polizisten. Ein erster Alkoholtest ergab bei der Dame einen Wert von über zwei Promille, weshalb eine Blutprobe entnommen und ein Strafverfahren eingeleitet werden musste.

Promillegrenze beim Radfahren

Im Gegensatz zum motorisierten Verkehr (1,1 Promille) liegt die Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit bei Radfahrern bei einem Wert von 1,6 Promille Alkohol im Blut. Kommen jedoch sogenannte Ausfallerscheinungen, wie beispielsweise unsichere Fahrweise hinzu, kann der Tatbestand der Trunkenheit im Verkehr (§316 des Strafgesetzbuches) auch schon bei niedrigeren Werten erfüllt sein.

Obligatorisch ist im weiteren Verlauf auch eine Mitteilung an die Führerscheinstelle, die Prüfungen zur generellen Geeignetheit vornimmt und das alkoholisierte Radfahren möglicherweise auch Konsequenzen für den Führerschein zur Folge hat.

Zum eigenen Schutz, aber auch zum Wohle anderer Verkehrsteilnehmer wird daher geraten, bei eigener Alkoholisierung auf jegliche aktive Verkehrsbeteiligung zu verzichten und besser nach Alternativen Ausschau zu halten.

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5 Kommentare

  1. Super gemacht ! Nachts um 3 in der Fußgängerzone ! Da hätte ich ihr das Fahrrad heim geschoben und gut ist es. Jetzt kostet sie der „schöne“ Abend viel Geld. Heute kennen alle nur ihre Vorschriften. Ab und zu auch mal einfach Mensch bleiben.

  2. Mein Großvater war in den 60er Jahren Polizist im mittleren Dienst in der Innenstadtwache am Hauptmarkt. Die familiäre Folklore berichtet immer wieder von den Trinkgewohnheiten der Beamten nach Dienstschluss im „Ensch am Dom“ in der Sternstraße, bei denen die wackeren Schutzmänner einen unbändigen Durst an den Tag legten und danach mit mehr als 2 Promille nach Hause fuhren. Die damalige Polizei war noch volksnah und hätte dem armen Mädel auf dem Fahrrad geholfen und man hätte es nach Hause begleitet. Aber so: Fahren unter absoluter Fahruntüchtigkeit, Führerscheinentzug und MPU. Alles in Allem Kosten über EUR 2000. Die Polizei sollte lieber einmal die westasiatischen, jungen Radfahrer bestrafen, die zur besten Einkaufszeit durch die volle Fußgängerzone rasen und wirklich Menschen gefährden. Oder ist das politisch nicht gewünscht?

    • Ja, noch bis zur Jahrhundertwende waren die Beamten überwiegend freundlich und hilfsbereit und drückten mehrere Augen zu, ohne dass jemand zu Schaden kam. Damals war das Handeln im eigenen Ermessen auch noch Ausbildungsinhalt der Polizisten. (Info aus erster Hand)
      Irgendwann hat es zudem angefangen, dass vermehrt die Azubis der Bereitschaftspolizeien auch in Trier begleitet auf die Bevölkerung losgelassen wurden, um zu aller Leid an den Bürgern knallhart zu üben.

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