Saarland: Immer mehr suchtkranke Straftäter – Situation im Maßregelvollzug angespannt

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Foto: Armin Weigel/dpa/Symbolbild

SAARBRÜCKEN. Trotz mehrfacher Erhöhung der Aufnahmekapazität im saarländischen Maßregelvollzug ist die dortige Situation laut Justizministerium derzeit «angespannt». In den vergangenen Jahren habe es im Saarland «einen kontinuierlichen Anstieg» von suchtkranken Straftätern gegeben, die in einer Entziehungsanstalt unterzubringen seien, teilte das Ministerium in Saarbrücken auf dpa-Anfrage mit. Zudem habe sich die Zahl der einstweiligen Unterbringungen von Menschen, denen eine Straftat vorgeworfen werde, binnen weniger Jahre verfünffacht.

Nach Angaben des Justizministeriums sind derzeit 196 Patientinnen und Patienten stationär im Maßregelvollzug in der Saarländischen Klinik für Forensische Psychiatrie (SKFP) in Merzig untergebracht. Anfang 2003 waren es noch 150, Anfang 2013 dann 148. Die SKFP dient als einzige Einrichtung dieser Art im Saarland der Unterbringung psychisch kranker oder suchtkranker Straftäter im Maßregelvollzug.

Es komme regelmäßig vor, dass verurteilte Straftäter in der sogenannten Organisationshaft darauf warten müssten, im Maßregelvollzug aufgenommen zu werden. «Aktuell befinden sich acht Verurteilte in Organisationshaft, die auf die Überführung in den Maßregelvollzug warten», teilte der Sprecher des Ministeriums mit. Als Organisationshaft wird es bezeichnet, wenn Menschen zum Zeitpunkt des Urteils bereits in Untersuchungshaft sitzen und dann nach Rechtskraft des Urteils dort auf einen Wechsel in den Maßregelvollzug warten.

In 2022 habe es keinen Fall gegeben, bei dem verurteilte Straftäter vorzeitig entlassen werden mussten, weil sie länger als sechs Wochen in «Organisationshaft» waren. In der SKFP gebe es keine Zahl an Planbetten, die Kapazitätsgrenzen der Stationen ergäben sich aus räumlichen Gegebenheiten – aber vorrangig auch aus organisatorischen und therapeutischen Gründen.

In den Maßregelvollzug kommen Straftäter, wenn ein Gericht diese als psychisch krank oder suchtkrank einstuft. Sie werden dann in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in einer Entziehungsanstalt untergebracht. (Quelle: dpa)

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