7-jährige Tochter monatelang in Käfig gehalten: Gericht spricht Urteil gegen Eltern

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Ein kleines Kind hält sich die Hände vor das Gesicht; Symbolbild, Foto: dpa

SAARBRÜCKEN/SCHMELZ. Das Landgericht Saarbrücken hat im Prozess gegen ein Ehepaar aus Schmelz heute einen 34-jährigen Mann zu einer Gefängnisstrafe von fünf Jahren und einen Monat verurteilt.

Die Anklage gegen das Ehepaar lautete „Misshandlung von Schutzbefohlenen“. Das Ehepaar aus Schmelz hatte die siebenjährige Tochter über 3 Monate langnachts in einem Käfig eingesperrt.

Der Stiefvater wurde nun vom Gericht wegen Misshandlung seiner Stieftochter und Freiheitsberaubung zu einer Haftstrafe verurteilt. Die Mutter der 7-Jährigen wurde vom Landgericht Saarbrücken aber freigesprochen.

Wie das Gericht mitteilte, war das damals siebenjährige Mädchen über drei Monate lang jede Nacht in eine viel zu kleine Hundebox gesperrt worden. Als Grund gab der Stiefvater an, er habe sich von der Stieftochter gestört gefühlt und habe einen ruhigen Abend verbringen wollen. In der Gerichtverhandlung kamen auch furchtbare Details der Tat ans Tageslicht: Das Mädchen wurde nachts zusätzlich mit Kabelbindern gefesselt und musste sogar im ihrem eigenen Urin schlafen.

In seiner Begründung sagte der zuständige Richter Thomas Emmanuel, die 7-Jährige sei schlechter behandelt worden als ein Hund.

Der Freispruch der Mutter, die zwar bei den Qualen der Tochter nicht eingeschritten sei, begründete der Richter mit einer Persönlichkeitsstörung der Mutter, die ihr Steuerungsvermögen erheblich eingeschränkt hätte.

 

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