Fahrerflucht in Luxemburg: Fußgängerin angefahren und lebensgefährlich verletzt

0
Ein Blaulicht leuchtet auf dem Dach einer Polizeistreife. Foto: Lino Mirgeler/dpa/Symbolbild

REMICH. Gegen Mitternacht meldeten mehrere Personen der Polizei, dass eine Fußgängerin auf der place du Marché in Remich bei einem Unfall schwer verletzt worden war, der Unfallverursacher jedoch Fahrerflucht begangen hatte. Eine sofortige Fahndung nach dem Fahrer wurde eingeleitet und die Fußgängerin wurde notärztlich versorgt.

Die Straße wurde für die Dauer des Einsatzes vollständig gesperrt. Da der Verdacht bestand, dass der Fahrer in Richtung Deutschland geflüchtet sei, wurde die deutsche Polizei ebenfalls in Kenntnis gesetzt. Diese war bereit, an der Fahndung teilzunehmen.

Die Staatsanwaltschaft wurde informiert und die Spurensicherung seitens des Mess- und Erkennungsdienstes angefordert. Für die Fußgängerin besteht Lebensgefahr.

Nach einiger Zeit wurden die Fahndungsposten aufgehoben und die Straße für den Verkehr wieder freigegeben. Ermittlungen in Bezug auf den Unfallverursacher werden eingeleitet.

Während der Verkehrsreglung wegen des Unfalls wurden die Beamten auf einen Fahrer aufmerksam, der die Verkehrsanweisungen der Beamten missachtete und seine Fahrt fortsetzte. In der rue Dicks konnte der Wagen gestoppt und der Fahrer kontrolliert werden. Es stellte sich heraus, dass der Mann unter Alkoholeinfluss stand. Ein diesbezüglicher Test ergab, dass der zulässige Höchstwert um mehr als das Doppelte überschritten wurde. Daher wurde der Führerschein entzogen. (Quelle: Pressemitteilung der Police Grand-Ducale)

Vorheriger ArtikelGolf nach Disko-Besuch geklaut – einen Tag später unfallbeschädigt wiedergefunden
Nächster ArtikelB 51: Ford Transit kollidiert mit Ford KA – Kleinwagen überschlägt sich

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.