++ Rheinland-Pfalz: CDU lehnt Wahlrecht ab 16 weiter ab: Antrag hat kaum Chancen ++

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Eine Erstwählerin (17) (Archivbild) Bildrechte: picture alliance / dpa

MAINZ. In einer lebhaften Landtagsdebatte haben sich SPD, Grüne und FDP für eine Senkung des Wahlalters in Rheinland-Pfalz eingesetzt. Alle drei Oppositionsparteien – CDU, AfD und Freie Wähler – lehnten den Vorstoß am Donnerstag ab, so dass die erforderliche Zweidrittelmehrheit für eine Verfassungsänderung weiterhin nicht in Sicht ist. Innenminister Michael Ebling (SPD) zeigte sich aber überzeugt: «Es wird kommen – wenn nicht heute, dann morgen.»

Die SPD wies darauf hin, dass 16- und 17-Jährige in 11 von 16 Bundesländern die Kommunalvertretungen mitwählen könnten, in 6 Ländern auch die Landesparlamente. «Es gibt keine Argumente mehr, warum Rheinland-Pfalz eines von wenigen Bundesländern sein soll, wo 16- und 17-Jährige vom Wahlrecht ausgeschlossen werden», sagte die Fraktionsvorsitzende Sabine Bätzing-Lichtenthäler – und provozierte damit den Zwischenruf «doch!» aus den Reihen der CDU. Die rund 70.000 jungen Menschen dieser Altersgruppe müssten endlich eine Stimme bekommen, forderte Bätzing-Lichtenthäler.

Die Regierungsfraktionen wollen das Wahlalter bereits für die Kommunalwahlen 2024 und dann auch für die Landtagswahl 2026 herabsetzen. Mit Blick auf die jüngste Entscheidung des Bundestags, das Wahlalter zur Europawahl im Mai 2024 auf 16 Jahre zu senken, sprach Bätzing-Lichtenthäler von einer «absurden Situation»: Die Jugendlichen dürften dann das Europaparlament mitwählen, nicht aber den Ortsgemeinderat ihres Wohnorts. «Die Jugendliche würden sagen: Das ist cringe!» – also in höchstem Maße peinlich.

Auch die älteste Abgeordnete im Landtag warb leidenschaftlich für das Wahlalter 16. «Ich bin überzeugt davon, dass die junge Generation das Land zu einem besseren machen wird, deswegen sollte sie auch wählen dürfen», sagte die 79-jährige FDP-Politikerin Cornelia Willius-Senzer.

Der CDU-Abgeordnete Matthias Reuber erklärte, warum seine Fraktion das Wählen mit 16 weiter ablehne. «Ein Herabsetzen der Altersgrenze für das Wahlrecht ohne Berücksichtigung der Volljährigkeit ist willkürlich», sagte der 30-Jährige und fügte hinzu: «Warum 16, warum nicht 17, warum nicht 15?» Das Wahlrecht dürfe nicht «isoliert von anderen Rechten und Pflichten in unserem Gemeinwesen» betrachtet werden. Die Entscheidung des Bundestags für die Europawahl ändere daran nichts, sie sei aus Sicht der CDU falsch. Auch Abgeordnete der AfD und der Freien Wähler betonten, dass das Wahlrecht weiter an die Volljährigkeit gebunden sein müsse.

Dagegen argumentierte Innenminister Ebling: «Es gibt keine einheitliche Altersgrenze für Rechte und Pflichten.» So gebe es die Religionsmündigkeit ebenso wie strafrechtliche Verantwortung bereits ab 14 Jahren. Die Beteiligung an der politischen Willensbildung in Parteien sei meist mit 16 Jahren möglich. Die Landesregierung habe «keine Bedenken, den Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzern, die 16 und 17 sind, die geistige Reife zuzusprechen», über Kommunalparlamente und das Landesparlament zu entscheiden.

Der Landtag wird sich nun im üblichen parlamentarischen Verfahren im Innenausschuss sowie im Familien- und Rechtsausschuss mit dem Entwurf der Verfassungsänderung befassen. Danach wird der das Parlament im Plenum in einer Schlussabstimmung entscheiden. Bätzing-Lichtenthäler sprach von der Überlegung, dabei eine namentliche Abstimmung zu beantragen.

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