TRIER. Am 24.10. beginnt am Amtsgericht Trier ein Strafverfahren wegen gewerbsmäßigen Betrugs/Hehlerei in zwei Fällen sowie Missbrauch von Ausweispapieren in Tateinheit mit Urkundenfälschung in zwei Fällen. Dies teilt das Gericht heute mit.
Die Staatsanwaltschaft Trier legt dem zum Tatzeitpunkt 30-jährigen Angeklagten aus Rumänien zur Last, zweimal ein von ihm oder einem unbekannten Dritten angemietetes Wohnmobil unter falschem Namen an jeweils eine weitere gutgläubige Person weiterverkauft zu haben.
Ende 2021 sollen er und ein unbekannter Mittäter ein Wohnmobil unter Angabe falscher Personalien angemietet haben, wobei sie bereits zu diesem Zeitpunkt den Plan gefasst haben sollten, dieses zu verkaufen oder der Angeklagte soll das Fahrzeug von zwei weiteren unbekannten Personen erworben haben, die das Fahrzeug unter Angaben falscher Personalien zuvor erworben haben sollten.
Anfang Januar 2022 habe der Angeklagte das Fahrzeug unter falschem Namen einem gutgläubigen Dritten zum Preis von 37.000,- Euro verkauft, wobei er diesem einen auf den falschen Namen ausgestellten echten belgischen Ausweis vorgelegt und gefälschte Zulassungspapiere für das Wohnmobil übergeben habe.
Auf die gleiche Art soll Mitte März 2022 ein weiteres Wohnmobil angemietet und zum Preis von 24.900,- Euro an einen gutgläubigen Dritten veräußert worden sein.