Trier: Nach Kritik an Corona-Maßnahmen und Impfen – JVA Beamtin aus Dienst entfernt!

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Das Trierer Landgericht; Foto: lokalo.de (se)

TRIER. Die landesweit für das Disziplinarrecht zuständige 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier hat eine Justizvollzugsbeamtin, die sich unter anderem geweigert hat, dienstliche Anordnungen in Bezug
auf die Corona-Pandemie umzusetzen, aus dem Dienst entfernt. Dies teilte das Verwaltungsgericht am Mittwochvormittag mit.

Der Beamtin wurde im Rahmen des gegen sie eingeleiteten Disziplinarverfahrens zur Last gelegt, beharrlich kundgetan zu haben, sich nicht an eine Hausverfügung zur Umsetzung der 26. Corona-Bekämpfungsverordnung RLP in Bezug auf die Corona-Testpflicht nach längerer Abwesenheit vom Arbeitsplatz halten zu wollen.

Sie werde sich auch vor dem anstehenden Einsatztraining und Dienstsport nicht testen lassen. Ihre Verweigerungshaltung äußerte sie in einer an den Leiter der JVA adressierten E-Mail, unmittelbar gegenüber ihrem Vorgesetzten sowie in einem anlassbezogenen Personalgespräch. Außerdem äußerte sie sich gegenüber Kollegen, dem unmittelbaren Vorgesetzten und dem Leiter der JVA wiederholt in hohem Maße kritisch gegen die staatlichen Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung, indem sie die Corona- Pandemie u.a. als „Propagandazirkus, gezielte Angst- und Panikmache sowie gezielte Täuschung des Staates“ bezeichnete.

Ferner riet sie Gefangenen mit der Begründung, dass der Impfstoff noch in einer experimentellen Phase stecke und ein Versuch am Menschen sei, von einer Impfung ab. Im März 2022 hat das Land beim erkennenden Gericht Klage mit dem Ziel der Entfernung der Beamtin aus dem Dienst erhoben.

Die Richter der 3. Kammer des Gerichts werteten die beharrliche Verweigerungshaltung der Beamtin sowie ihre wiederholten innerdienstlichen Äußerungen in Bezug auf die staatlichen Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung sowie zur Impfung als einheitliches schweres Dienstvergehen, mit dem die Beamtin das Vertrauen des Dienstherrn und der Allgemeinheit endgültig verloren habe. Ein Beamter müsse auch und gerade durch sein Verhalten innerhalb des Dienstes der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die sein Beruf erfordere. Dabei könne eine ernsthaft gemeinte Ankündigung eines Beamten, einer Weisung zukünftig nicht Folge leisten zu wollen – ebenso wie ein Gehorsamsverstoß selbst – bereits eine erhebliche Störung des Vertrauensverhältnisses zur Folge haben.

Die Gehorsamspflicht gehöre zum Kernbereich der einem Beamten obliegenden Dienstpflichten. Eine ernst gemeinte Verweigerungshaltung berühre im hochsicherheitsrelevanten Bereich einer JVA grundsätzlich den Kernbereich des beamtenrechtlichen Dienst– und Treueverhältnisses. Die Beamtin habe die Coronatests erkennbar nicht wegen eines damit verbundenen Eingriffs in ihre psychische oder physische Integrität oder aus gesundheitlichen Gründen abgelehnt, sondern alleine, weil sie deren Sinnhaftigkeit in Zweifel gezogen habe.

Es stehe ihr jedoch nicht zu, mit Überlegungen, dass das Testen oder Impfen nicht zielführend sei, da es mutmaßlich keine Corona-Pandemie gebe, die wissenschaftliche Rechtfertigung von Schutzmaßnahmen in Frage zu stellen, zu deren Umsetzung eine JVA nach der geltenden Rechtsordnung verpflichtet sei. Mit ihren Äußerungen habe die Beamtin auch eindeutig die Grenze der grundgesetzlich gewährleisteten Meinungsfreiheit überschritten, da sie den Rahmen sachlicher Kritik an Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung weit verlassen habe.

Ein Beamter sei an Recht und Gesetz gebunden; ihm stehe es gerade nicht frei, diesen zur freiheitlich- demokratischen Grundordnung zählenden Grundsatz nur bei Vereinbarkeit mit seiner eigenen Überzeugung zu berücksichtigen und anderenfalls durch sein Verhalten zu unterwandern.

Außerdem habe die Beamtin ihr Vertrauensverhältnis zu den von ihr zu betreuenden Gefangenen dazu ausgenutzt, diese im Rahmen einer Abfrage der Impfbereitschaft durch gezielte einseitige, manipulative Informationen von einer Impfung abzuhalten, womit sie gegen ihre Pflicht zur gewissenhaften Pflichterfüllung im Strafvollzug verstoßen habe.

Mit ihrem Verhalten habe die Beamtin klar zu erkennen gegeben, dass sie sich aus allein eigennützigen Motiven an die aus Fürsorgegesichtspunkten erlassenen Schutzmaßnahmen für Leib und Leben nicht gebunden fühle und sich dieser Gemeinwohlverpflichtung nicht unterwerfen wolle. Hierdurch habe sie sich im hohen Maße treuwidrig verhalten. Angesichts des im Laufe des Verfahrens zutage getretenen unbelehrbaren Persönlichkeitsbildes der Beamtin stehe auch zukünftig ein pflichtgemäßes Verhalten nicht zu erwarten, sodass eine Entfernung aus dem Dienst geboten sei.

Gegen die Entscheidung steht den Beteiligten innerhalb eines Monats die Berufung an das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zu.

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11 Kommentare

    • Und das hat genau was mit kritischem Denken zu tun? Erklären Sie mir das mal bitte.
      Für mich scheint diese Person einfach nur etwas verwirrt zu sein.
      Scheinbar hat die gute Frau die falschen Videos auf Youtube und Telegram angeschaut?
      Aber mit selbständigem Denken hat das meiner Meinung nach wenig bzw. nichts zu tun.
      Ich wundere mich außerdem, dass die gute Frau nicht von sich aus schon längst den Job aufgegeben hat.
      Wer möchte schon freiwillig für einen Staat arbeiten, der sein Volk täuscht und einen Propagandazirkus betreibt?
      Ich habe ja wirklich vollstes Verständnis dafür, manche Maßnahmen zu hinterfragen oder auch mal zu kritisieren, aber die Pandemie gänzlich zu verleugnen ist für mich nochmal eine andere Stufe.
      Insofern hat diese Person auch nichts in einer derartigen Anstellung zu suchen, nur meine Meinung.

    • Hmm, etwas kritisch zu hinterfragen und andere versuchen von seinem Gedankengut zu überzeugen sind aber 2 Paar Schuhe. Ich finde auch als Impfgegner, Corona Leugner, Gorn, Aluhutträger, Divers*innen bricht keinem einen Zacken aus der Krone sich zu testen (lassen) – aber Hauptsache dagegen ob sinnig oder nicht! Ich finde da gibt es nichts zu respektieren, eher zu bemitleiden.

  1. die Tests sind in hohem Maße fragwürdig. Massentests bei Asymptomatischen sind weder erforderlich noch geeignet (der Test schlägt erst bei Symptomen an). Die Tests haben bereits mehr als 13 Milliarden Euro gekostet! Sie sind vernunftwidrig und man sollte nicht bei jedem Quatsch mitmachen. Respekt für die JVA-Angestellte! Wenn man glaubt, dass andere sich irren, sollte man versuchen, sie durch Argumente zu überzeugen! Wenn sie bessere Argumente haben, können sie die doch vorbringen! Mein Mitleid gilt denen, die eine Diskussion verweigern.

  2. Querdenker und Reichsbürger die im Staatsdienst arbeiten für einen Staat den sie ablehnen sind schlimme Heuchler und gehören entfernt

  3. Die Bediensteten in allen Behörden, in allen Kasernen und in allen Hochschulen/Universitäten müssen vorrangig den Impfschutz bekommen. Auch die Auffrischungsimpfung muss für diese Menschen Privileg bleiben. Behörden, Kasernen und Hochschulen sind das Herz unserer Gesellschaftsordnung, und das muss nunmal besonders geschützt werden.
    Heute übrigens ergeht das Urteil im Gerichtsverfahren der Bundeswehr-Offiziere gegen die Impfpflicht. Guckt euch mal hier den Schriftsatz des Anwaltsteams der Offiziere an, manche Leute tun gerade so, als wäre Aids oder BSE in der Impfspritze 😉😈
    https://www.anwalt-schmitz.eu/wp-content/uploads/2022/07/beA3Anlage.pdf

  4. @Udo von bismark

    Mir drängt sich der Verdacht auf, Sie leiden an Wahrnehmungsstörungen
    und haben zudem Ihr Pseudonym falsch gewählt.

    Otto von Bismarck ( der mit dem „c“ im Namen ) war als erster Reichskanzler
    ein Reichsbürger erster Stunde, sowie bekennender Monarchist durch und durch.

    Statt Leute mit echtem Demokratieverständnis zu verunglimpfen,
    sollten Sie besser die Klappe halten.

    • Wer soll diese Person mit dem echten Demokratieverständnis denn sein, wenn ich fragen darf?
      Wie gesagt, bei den Ansichten der guten Frau hätte sie schon längst ihren Platz freiwillig räumen müssen. Aber wie sagt man, Geld stinkt nicht? Wenn meine Weltanschauung und meine Ansichten sich dermaßen von denen meines Arbeitgebers unterscheiden würden, wäre ich schneller vom Hof, als mein Chef gucken könnte.
      Und nochmal, zwischen Impfung verweigern und Verleumdung der Pandemie ist schon noch zu differenzieren.
      Insofern hat diese Person nichts in einer derartigen verantwortungsvollen Position zu suchen.

  5. @Udo .. noch nichts von der Grundsatzrede des Carlo Schmid gelesen oder gehört, ne.. richtig so. Alle Nichtdenker, in den „Staatsdienst“.. Nichtdenker und Nachplapperer braucht das Land !

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