TRIER. Am 28.4. beginnt am Amtsgericht Trier der Strafprozess gegen zwei Frauen wegen Erpressung und Betrugs, wie das Gericht heute mitteilt. Die 31- und 42-jährigen Angeklagten sollten die Naivität ihres Opfers schamlos ausgenutzt haben.
Die Staatsanwaltschaft Trier legt den beiden angeklagten Trierinnen folgenden Sachverhalt zur Last:
Sie sollen den Geschädigten erpresst haben, ihnen 12.000,- Euro zu zahlen. Dabei sollen sie ihm mehrfach gedroht haben, sein Fahrzeug zu zerstören sowie bei ihm zuhause „Palaver“ zu machen. Der Geschädigte soll ihnen daraufhin insgesamt 6.700,- in drei Teilbeträgen übergeben haben.
Außerdem soll die 31-jährige Angeklagte sich von dem Geschädigten 5.000,- Euro für einen Zeitraum von gut zwei Wochen geliehen haben, wobei sie ihm vorgetäuscht haben soll, das Geld zurückzahlen zu wollen, es jedoch nicht zurückgezahlt zu haben.
Die 31-jährige Angeklagte soll mit dem Geschädigten eine Beziehung geführt haben. Da sie und die Mitangeklagte gemerkt haben sollen, dass der Geschädigte auf Grund seiner Naivität leicht um Geld zu bringen sei, da er ihnen bereits Geld für angebliche Operationen und Notfälle der Familie gegeben haben soll, sei es zu den geschilderten Taten gekommen.