SAARBRÜCKEN. Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat die 2G-Regel im Einzelhandel vorläufig aufgehoben.
Es gab einem Eilantrag mehrerer Fachmärkte für Elektronikartikel statt, wie es am Freitag mitteilte.
Das bedeute, dass im Saarland bis auf Weiteres die 2G-Regelung im Einzelhandel generell nicht mehr anzuwenden sei.
In ihrer Begründung führte das Gericht aus, dass die bisher im Saarland geltende Regelung gegen das Gebot der Bestimmtheit von Normen verstoße. In der saarländischen Corona-Verordnung wäre demnach nicht klar genug formuliert, wieso manche Geschäfte von der Regelung ausgenommen waren, obwohl sie nicht dem täglichen Bedarf entsprechen würden.