Rheinland-Pfalz verlängert die sogenannte Gaststättenerlaubnis von Restaurants, Bars und Diskotheken. Man wolle den geschlossenen Gaststätten in der Corona-Krise «unbürokratisch» helfen, hieß es einer Mitteilung des Wirtschaftsministeriums am Donnerstag.
Nach dem Bundesgaststättengesetz dürfen unter anderem Gastronomen ihre Restaurants nicht weiter führen, wenn diese ein Jahr nicht in Betrieb sind. Aufgrund der Corona-Verordnung seien die Betriebe «seit einem Jahr geschlossen, ihre Betreiber zur Untätigkeit gezwungen». Eine vom Land erlassene Allgemeinverfügung verlängert nun die Frist um zwölf Monate.