++ Aktuell: Einkaufen, Pflegeheim, Kontakte und Arbeitsplatz – neue Corona-Regeln in Kraft ++

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Foto: dpa-Archiv

MAINZ. Der neue Monat beginnt für die Rheinland-Pfälzer mit neuen Einschränkungen: Zur Bekämpfung der Corona-Pandemie sind an diesem Dienstag weitere Maßnahmen in Kraft getreten.

So sind private Zusammenkünfte auf den eigenen und einen weiteren Hausstand mit maximal auf fünf Menschen beschränkt. Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht mitgerechnet. Zudem gilt eine erweiterte Maskenpflicht im Freien an Orten, an denen sich Menschen auf engem Raum begegnen. Auch am Arbeitsplatz gibt es eine Maskenpflicht, wenn kein Mindestabstand von 1,50 Meter eingehalten werden kann.

In Läden bis zu 800 Quadratmetern Verkaufsfläche darf höchstens eine Person je 10 Quadratmetern Fläche Zutritt bekommen. Bei größeren Geschäften mit über 800 Quadratmetern darf höchstens eine Person je 20 Quadratmeter eingelassen werden.

In Alten- und Pflegeheimen werden die Besucherregeln verschärft. So darf nur noch ein Besucher pro Tag den Bewohner oder die Bewohnerin eines Pflegeheims besuchen. Zwei Besucher pro Tag sind nur noch dann erlaubt, wenn sie aus demselben Haushalt kommen. Die Besucher müssen während des Besuches zudem die ganze Zeit eine FFP2-Maske tragen. Bei allen Mitarbeitern – auch im nicht-pflegerischen Bereich – soll einmal pro Woche ein sogenannter Schnelltest vorgenommen werden. Liegt die Infektions-Inzidenz in dem betreffenden Kreis oder der kreisfreien Stadt, in dem sich das Heim befindet, über dem Landesdurchschnitt, soll es zwei Tests pro Woche geben.

Der seit November verordnete Teil-Lockdown mit geschlossenen Restaurants, Fitnessstudios und Kultureinrichtungen wird fortgesetzt. Die 13. Corona-Bekämpfungsverordnung gilt zunächst bis kurz vor Weihnachten (einschließlich 20. Dezember).

Mitte Dezember soll dann über eine neue Corona-Verordnung mit konkreten Regeln für die Zeit über die Weihnachtsfeiertage bis nach Silvester entschieden werde. Geplant ist, vom 23. Dezember bis zum 1. Januar Treffen eines Haushaltes mit haushaltsfremden Familienmitgliedern oder haushaltsfremden Menschen bis zu zehn Personen zu erlauben. Auch dabei sollen Kinder bis 14 Jahre nicht mitzählen. (dpa)

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