Geiselnahme in Sonnenstudio: Urteile gesprochen

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Foto: Friso Gentsch / dpa-Archiv

MAINZ. Im Revisionsprozess um eine Geiselnahme in einem Mainzer Sonnenstudio vor rund drei Jahren sind die Angeklagten am Freitag erneut zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Der Haupttäter (35) muss sechs Jahre und zehn Monate in Haft.

Ein 37 Jahre alter Mittäter wurde zu sechs Jahren und vier Monaten Gefängnis verurteilt. Der dritte Angeklagte aus Wiesbaden erhielt eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sieben Monaten. Das waren für alle drei jeweils zwei Monate weniger als im ersten Prozess 2017.

Das Landgericht verurteilte die beiden Hauptangeklagten am Freitag wegen gemeinschaftlicher Geiselnahme und gefährlicher Körperverletzung. Der dritte Mann wurde wegen schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen.

Das damals 31 alte Opfer war nach den Feststellungen des Gerichts ein Freund des Mainzer Sonnenstudiobesitzer und soll ihm die Freundin ausgespannt haben. Der Wiesbadener sollte zu einer angeblichen Aussprache nach Mainz kommen, wurde aber im Keller des Sonnenstudios mit einer Eisenstange und Fäusten brutal geschlagen und getreten sowie mit einer Pistole bedroht. Der dritte Täter kam zufällig dazu, schlug und trat das Opfer ebenfalls und nahm ihm Geld, Handy und Scheckkarte ab.

Gegen das erste Urteil hatten sowohl die Angeklagten als auch die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision der Angeklagten. Aufgrund der Revision der Staatsanwaltschaft hob er das Urteil jedoch teils auf und verwies es an das Landgericht Mainz.

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