Trierer Gericht weist Klage von «Prümer Taliban» ab

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Verwaltungsgericht Trier

TRIER. Das Verwaltungsgericht Trier hat auch die Klage des als «Prümer Taliban» bekanntgewordenen jungen Afghanen gegen die Ablehnung seines asylrechtlichen Folgeantrags abgewiesen.

Das teilte das Gericht am Donnerstag als Tenor der Entscheidung nach einer Verhandlung am Mittwoch mit. Die Begründung folge später, hieß es. Bereits Mitte Februar hatte das Gericht in der Sache einen Eilantrag abgewiesen. Damals hieß es bereits, der Mann sei ausreisepflichtig. Er lebt derzeit im Kirchenasyl in Berlin.

Der Afghane hatte zuvor in Prüm in der Eifel gewohnt. Er war als vermeintlicher Taliban-Kämpfer angeklagt, später aber freigesprochen worden. Im Prozess vor dem Oberlandesgericht (OLG) Koblenz widerrief der Mann sein früheres Geständnis und sagte, er habe als angeblicher Taliban-Deserteur leichter Asyl in Deutschland erhalten wollen. Was folgte, war ein Freispruch des OLG. Erst wurde sein Asylantrag, dann der Folgeantrag abgelehnt.

Nach der Entscheidung Mitte Februar hatte das Gericht mitgeteilt, der Afghane habe sein Begehren bisher entgegen seiner Ankündigung nicht begründet. Es könne nicht davon ausgegangen werden, dass ihm eine extreme Gefahrenlage bei der Rückkehr nach Afghanistan drohe.

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1 Kommentar

  1. Mit welcher Dreistigkeit, Standvermögen und Frechheit prozessiert hier ein freigesprochener Afghane in einem Land zu bleiben welches Ihn nicht will, unser Wohlwollen beleidigt und missbraucht hat. Wer bezahlt diese ganzen Prozesskosten? Wann wird endlich dieses Kirchenasyl abgeschafft?

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