TRIER. Am Samstagnachmittag, 6. April, wurde ein 19-Jähriger am Hauptbahnhof Trier von einer Streife der Bundespolizei kontrolliert.
Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung stellte sich heraus, dass der junge Mann einen Haftbefehl zur Strafvollstreckung offen hatte. Der 19-Jährige war im Mai 2018 wegen Körperverletzung vom Amtsgericht
Trier verurteilt worden.
Den zu verbüßenden Freizeitarrest in der Jugendarrestanstalt in Lebach hatte er nicht angetreten und wurde daraufhin im Oktober 2018 vom Amtsgericht Lebach zur Fahndung ausgeschrieben. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen sorgten die Bundespolizisten dafür, dass der Verurteilte seinen
Freizeitarrest in Lebach antreten konnte.