Gericht äußert sich zu Klage um belasteten Klärschlamm

0
Düngung mit Klärschlamm. Foto: Ingo Wagner/Archiv

WITTLICH. Im Prozess um Schadenersatz für schadstoffbelasteten Klärschlamm wird sich das Landgericht Trier heute zum Stand der Dinge äußern.

Offen sei, ob bei dem Verkündungstermin eine abschließende Entscheidung erfolge oder ob die Einholung weiterer Beweise wie ein Gutachten beschlossen werde, sagte die Sprecherin des Landgerichts. Die Verbandsgemeinde Wittlich-Land hat die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima) auf Schadenersatz verklagt.

Die Gemeinde begründet den Schadenersatzanspruch damit, dass über den Löschschaum auf der US-amerikanischen Airbase Spangdahlem über Jahre perfluorierte Tenside (PFT) in die Umwelt gelangt seien: Belasteter Klärschlamm könne daher nicht mehr auf Feldern ausgebracht werden und müsse verbrannt werden. Nach Angaben des Gerichts fordert die Gemeinde unter anderem die Zahlung von knapp 70 000 Euro von Mai 2016 bis April 2017. Zuvor hatte die Bima, die die US-Streitkräfte vertritt, seit 2012 insgesamt fast 460 000 Euro gezahlt.

Vorheriger ArtikelLokalo Blitzerservice am MITTWOCH: HIER gibt es heute Kontrollen
Nächster Artikel++ Luxemburger Tankservice: Benzinpreis steigt weiter an – Aktuelle Preise ++

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.