Blitzschlag: Staatsanwaltschaft prüft Fremdverschulden

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Foto: Matthias Habel/ (dpa) Archiv

MAINZ. Nach dem Tod eines 39 Jahre alten und bei einem Blitzschlag verletzten Torhüters im rheinhessischen Spiesheim hat die Staatsanwaltschaft Mainz ein Todesermittlungsverfahren eingeleitet.

Es solle geprüft werden, ob es Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden gebe, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft am Montag. Dazu sei man verpflichtet, wenn ein Mensch auf unnatürliche Weise gestorben sei. Das Verfahren richte sich nicht konkret gegen einen Menschen. Zuvor hatte der Radiosender FFH darüber berichtet.

Am vergangenen Mittwoch war während eines Fußballspiels in Spiesheim ein Blitz eingeschlagen, dabei wurde der Keeper der SG Nieder-Wiesen schwer verletzt. Die Einsatzkräfte reanimierten ihn und brachten ihn in ein Krankenhaus. Dort starb der Mann am Freitag. Der 39-Jährige habe keine Verbrennungen erlitten, die auf einen direkten Einschlag hindeuten würden, hieß es nach dem Unglück. Sein Zustand war zunächst als kritisch, aber nicht lebensbedrohlich eingestuft worden.

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