TRIER. Die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Trier hat inm Prozess gegen den sogenannten „Baby-Schüttler“ am heutigen Tag ein Urteil verkündet. Der Angeklagte wird wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
Dem 28-jährigen Angeklagten wurde vorgeworfen, am 28.07.2016 in Trier sein zum Tatzeitpunkt ein Monate altes Kleinkind aus Verärgerung in massiver Art und Weise geschüttelt zu haben, da dieses zu schreien begonnen hatte und sich nicht beruhigen ließ.
Das geschädigte Kleinkind erlitt dadurch eine Gehirnblutung sowie Krampfanfälle. Nachdem der Angeklagte den Notarzt informiert haben soll, soll eine intensivmedizinische Behandlung des Kindes erfolgt sein. Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, dass ohne eine solche Behandlung das Kind mit Sicherheit an den Folgen der Tat verstorben wäre.















