Nach Urteil wegen Kindesmisshandlung: Revision angekündigt

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SAARBRÜCKEN (dpa/lrs). Der Prozess gegen eine 53-jährige Saarländerin, die wegen jahrelanger Misshandlung ihres Stiefsohns vom Landgericht Saarbrücken zu einer sechsjährigen Haftstrafe verurteilt wurde, geht in eine weitere Runde: Der Anwalt der Frau kündigte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur an, «zur Fristwahrung» Revision einzulegen.

Eine Begründung dazu werde erst folgen, wenn auch das Urteil mit Begründung vorliege.

Das Gericht hatte es als erwiesen angesehen, dass der Junge seit seinem vierten Lebensjahr gequält worden war. Dauerhafte Mangelernährung und nicht behandelte Knochenbrüche, die durch Gewalteinwirkung entstanden waren, hatten bleibende Schäden verursacht.

Der 54 Jahre alte Vater des Opfers war wegen Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden. Die Staatsanwältin hatte für ihn eine zweieinhalbjährige Haftstrafe gefordert. Ob auch die Staatsanwaltschaft in diesem Fall in Revision gehen wird, ist nach Auskunft eines Sprechers der Staatsanwaltschaft noch nicht abschließend entschieden.

«Der Junge wurde völlig menschenunwürdig behandelt», hatte der Vorsitzende Richter bilanziert. Mit 17 Jahren war dem heute 25-Jährigen nach zwei missglückten Versuchen die Flucht zum Jugendamt gelungen.

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