Landgericht: „Cavemen-Rocker“ müssen ins Gefängnis

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Foto: Torben Wengert/pixelio.de

TRIER. Im sogenannten „Rocker-Prozess“ gegen Mitglieder der Rockergruppe „Cavemen“, hat das Landgericht ein Urteil gesprochen. Wegen gefährlicher Körperverletzung und Widerstand gegen Vollzugsbeamte wurden die drei Männer zu Freiheitsstrafen zwischen zweieinhalb und vier Jahren verurteilt.

Die Männer, zwei der Angeklagten sind nach eigenen Angaben Mitglieder der Rockergruppe Cavemen, sollen nach einer Feier im November 2014 zunächst mit mehrere Passanten in Streit geraten sein. Im Streitverlauf sollen die unter Drogen stehenden Männer die Passanten geschlagen und verletzt haben.

Als die Polizei eintraf eskalierte die Situation, dabei wurde ein Beamter durch Schläge und Tritte schwer verletzt. Auch eine weibliche Polizistin wurde in der Auseinandersetzung durch Schläge verletzt

Der an Oberkörper und Kopf verletzte Polizist ist bis heute dienstunfähig und befindet sich in ärztlicher Behandlung.

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