TRIER. Am 10.Dezember 2025 beginnt vor der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts Trier unter dem Vorsitz von Richter Günther Köhler ein Strafprozess u.a. wegen Diebstahls in besonders einem schwerem Fall.
Die Staatsanwaltschaft Trier legt dem heute 59-jährigen Beschuldigten 15 rechtlich selbstständige Handlungen zur Last – darunter Diebstahl-, Sachbeschädigungs-, Bedrohungs- und Beleidigungsdelikte –, die er zwischen Februar 2021 und Oktober 2022 in drei Gemeinden des Landkreises Vulkaneifel begangen haben soll.
Der Beschuldigte ist strafrechtlich bisher noch nicht in Erscheinung getreten. Er soll bei den Taten im Zustand nicht auszuschließender Schuldunfähigkeit gehandelt haben. Es handelt sich daher um ein Unterbringungsverfahren, bei welchem sich aufgrund bestehender Schuldunfähigkeit oder verminderter Schuldfähigkeit des Beschuldigten die Frage stellt, ob eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet werden muss. (Quelle: Landgericht Trier)














