TRIER. Am 30. Oktober 2025 beginnt vor der 3. Großen Strafkammer des Landgerichts Trier unter dem Vorsitz von Richter Armin Hardt ein Strafprozess wegen räuberischer Erpressung.
Die Staatsanwaltschaft Trier legt dem 32-jährigen Angeklagten zur Last, im Juni 2025 in Trier durch dieselbe Handlung den Tatbestand der schweren räuberischen Erpressung verwirklicht und tateinheitlich hierzu während der Führungsaufsicht gegen bestimmte Weisungen verstoßen zu haben.
Der unter Führungsaufsicht stehende Angeklagte ist durch Beschluss unter anderem angewiesen worden, keine berauschenden Mittel, die dem Betäubungsmittelgesetz oder dem Konsumcannabisgesetz unterfallen, zu sich zu nehmen. Zudem ist ihm die Weisung erteilt worden, keinerlei Waffen im Sinne des Waffengesetzes zu besitzen sowie keine Messer, Scheren oder vergleichbare Hieb-Schneide- und Stichwerkzeuge mit sich zu führen.
Der Angeklagte soll hiergegen verstoßen haben. Im Juni 2025 habe er sich mit einem Messer (Klingenlänge 15 cm) in den Palastgarten in Trier begeben und einen Zeugen, der gerade einen Joint rauchte, aufgefordert, ihm den Joint zu übergeben. Als sich der Zeuge weigerte, soll der Angeklagte mit den Worten „Ich ficke deine Mutter“ das mitgeführte Messer gezogen und selbiges etwa einen halben Meter vor den Bauch des Zeugen gehalten haben. Aus Furcht, dass der Angeklagte mit dem Messer zustechen würde, habe der Zeuge dem Angeklagten den Joint ausgehändigt. Anschließend soll sich der Angeklagte von der Örtlichkeit entfernt und an dem Joint gezogen haben.
Der Angeklagte ist bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten. Er befindet sich in Untersuchungshaft. (Quelle: Landgericht Trier)
















