Kein Steuergeld für Verfassungsfeinde: Landtag führt Zuverlässigkeitsprüfungen durch

Verfassungsfeinde sollen kein Steuergeld mehr bekommen. Dafür wurden Überprüfungen von Mitarbeitern von Abgeordneten und Fraktionen eingeführt. Nun fließt in einem Fall kein Geld mehr.

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Foto. Arne Dedert / dpa / Archiv

MAINZ. Damit Verfassungsfeinde kein Staatsgeld kassieren, hat der rheinland-pfälzische Landtag Zuverlässigkeitsprüfungen für Mitarbeiter von Fraktionen und Abgeordneten eingeführt. Das betrifft aktuell 338 Mitarbeiter von Abgeordneten sowie 123 von Fraktionen oder der einen parlamentarischen Gruppe.

Nach Angaben des Landtages in Mainz wurde mit einer Ausnahme einer solchen Zuverlässigkeitsprüfung zugestimmt. In dem einen Fall werde nun von Oktober an kein Geld mehr vom Landtag für die Mitarbeiterentschädigung fließen. Zuvor hatte der «Trierische Volksfreund» darüber berichtet.

Ob es sich um eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter einer Fraktion oder eines Abgeordneten handelt oder um welchen Abgeordneten oder um welche Fraktion es sich handelt, sagt der Landtag aus Datenschutzgründen nicht, wie ein Sprecher erklärte. Währenddessen laufen die Prüfungen bei den anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, zu denen eine Zustimmung vorliegt. Hier sei nach den Herbstferien Ende Oktober mit Ergebnissen zu rechnen.

Details zu dem einen Fall sind nicht bekannt

Wie hoch die Entschädigung ist, die in dem einen Fall künftig nicht mehr vom Landtag gezahlt wird, lässt sich nicht sagen. Denn es ist Abgeordneten und Fraktionen selbst überlassen, wie viele Mitarbeiter sie beschäftigen und wie sie in einem gewissen Rahmen gewährtes Geld aufteilen.

Mit der Praxis der Zuverlässigkeitsüberprüfung hatte der rheinland-pfälzische Landtag in Deutschland Neuland betreten. Landtagspräsident Hendrik Hering hatte das damit begründet, einen Beitrag zur Stärkung der wehrhaften Demokratie leisten zu wollen. Bei den Überprüfungen wird unter anderem auf Informationen des Verfassungsschutzes oder des Landeskriminalamtes zurückgegriffen, auch eine Auskunft beim Bundeszentralregister wird eingeholt.

Die Einwilligung zu einer solchen Prüfung ist seitdem die Voraussetzung dafür, dass staatliche Leistungen in Anspruch genommen werden können, also am Ende Steuergeld an die entsprechenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fließt. Die letzte Entscheidung im Einzelfall liegt beim Landtagspräsidenten. Das hatte vereinzelt für Kritik im Plenum gesorgt. Gänzlich gegen die Regelung ist die AfD-Fraktion. Der Parlamentarische Geschäftsführer Damian Lohr hatte im Juni von einem «Anti-AfD-Gesetz des Landtagspräsidenten» gesprochen. (Quelle: dpa)

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1 Kommentar

  1. Ich finde es immer wieder erstaunlich,
    das die politischen Vertreter, der aktuell
    regierenden Parteien, quasi per Dekret
    bestimmen, wer ein “ Verfassungsfeind “ ist,
    bzw. sein kann….., ungeachtet, der Tatsache,
    das geltendes Recht und die Verfassung
    genau unter diesen…, tagtäglich gebrochen
    wird…, beispielsweise das Dublin Abkommen.

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