TRIER. Am 6. Oktober 2025 beginnt vor der 3. Großen Strafkammer des Landgerichts Trier unter dem Vorsitz von Richter Armin Hardt ein Strafprozess wegen Betruges.
Die Staatsanwaltschaft Trier legt dem 32-jährigen Angeklagten zur Last, zwischen März und Mai 2025 im Landkreis Bernkastel-Wittlich und andernorts im gesamten Bundesgebiet durch zehn selbstständige Handlungen jeweils den Tatbestand des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs verwirklicht zu haben.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, Angehöriger einer Gruppierung zu sein, die sich spätestens im März 2025 zusammengeschlossen hat, um sich durch die fortgesetzte Begehung von Betrugstaten durch so genannte Callcenter-Betrügereien eine dauerhafte gewichtige Einnahmequelle zu verschaffen. Hierbei sollen bislang unbekannt gebliebene Mitglieder der Gruppierung bundesweit gezielt potentielle Opfer angerufen haben. In diesen Anrufen sollen sich die Täter unzutreffend als Angehörige der Strafverfolgungsbehörde ausgegeben haben. Den Angerufenen wurde mitgeteilt, ein Angehöriger habe einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht. Um eine angeblich drohende Inhaftierung abzuwenden, sei die Zahlung einer hohen Kaution erforderlich.
Dem Angeklagte wird hierbei vorgeworfen, innerhalb der Gruppe als Abholer fungiert zu haben. Dafür soll er sich gemäß Mitteilung seiner Mittäter zu potentiellen Tatopfern begeben haben, um dort die vermeintliche Kaution in Empfang zu nehmen. Durch neun Taten habe er hierdurch Bargeld und Wertgegenstände in Höhe von rund 344.000 Euro erlangt. Im Anschluss an eine weitere, zehnte Tat, bei der er jedenfalls Bargeld sowie Wertgegenstände im Gesamtwert eines unteren sechsstelligen Betrages erlangt habe, wurde er im Rahmen einer polizeilichen Kontrolle angehalten und mitsamt der diesen Fall betreffenden mutmaßlichen Tatbeute festgenommen.
Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft. Er ist in Deutschland noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten. (Quelle: Landgericht Trier)